Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) will der Transparenz-Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag den Wind aus den Segeln nehmen. Dieser nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, sieht aber höhere Schwellenwerte vor.
Schweiz Korruption
Das Bundesgericht hat einen Parlamentsbeschluss zur Transparenz in der Politikfinanzierung aufgehoben. (Archivbild) - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SPK hat am Dienstag die Vernehmlassung zur geplanten Gesetzesänderung eröffnet.
Ad

Sie schlägt vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen. Die Initiative verlangt die Offenlegung ab 10'000 Franken. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.

Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag gilt eine Offenlegungspflicht auch für natürliche und juristische Personen, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen oder auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250'000 Franken liegen. Offengelegt werden müssten insbesondere die Schlussrechnung über die Einnahmen und Zuwendungen über 25'000 Franken pro Person und Jahr.

Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 100'000 respektive 10'000 Franken. Allerdings sind die Unterschriftensammlungen nicht ausdrücklich erwähnt. Auch in einem anderen Punkt geht die Ständeratskommission über den Initiativtext hinaus: Sie will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten - unabhängig vom Betrag. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.

Die SPK erinnert in ihrem Bericht an die Abstimmungskampagne zum Geldspielgesetz. Damals hatten ausländische Casinos die Gegner unterstützt, was die Befürworter als ausländische Einmischung kritisierten.

Kann die Herkunft einer anonymen Zuwendung nicht ermittelt und gemeldet oder zurückerstattet werden, muss das Geld dem Bund abgeliefert werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen aus dem Ausland, die nicht zurückerstattet werden können. Zuwendungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten nicht als Zuwendungen aus dem Ausland.

Eine vom Bundesrat bezeichnete Behörde soll die Angaben von Personen und Organisationen kontrollieren und anschliessend publizieren. Bei Verstoss gegen die Melde- und Offenlegungspflichten drohen Bussen vis 40'000 Franken. Eine besondere Regelung sieht die Kommission für Wahlkampagnen für den Ständerat vor. Weil der Bund dafür nicht zuständig ist, gilt die Offenlegungspflicht erst nach erfolgter Wahl.

Die SPK stimmte dem Vorentwurf mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. August. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte sind überzeugt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz in der Politikfinanzierung wünschen. Darauf deuten erfolgreiche Volksinitiativen in den Kantonen Schwyz und Freiburg hin.

Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» geht den beiden SPK aber zu weit. Hinter dieser stehen SP, Grüne, BDP, EVP, Piratenpartei sowie Transparency International Schweiz.

Die Organisation hat sich in einer ersten Stellungnahme positiv zur Stossrichtung des indirekten Gegenvorschlags geäussert. Die Schwellenwerte kritisierte Transparency International Schweiz aber als zu hoch. Dadurch würden riesige Schlupflöcher geschaffen - und damit die Transparenz-Ziele der Vorlage komplett ausgehöhlt, heisst es.

Die Schweiz ist auch international unter Druck wegen mangelnder Transparenz in der Parteienfinanzierung. Sie hat die Empfehlungen des Europarat-Gremiums Greco bisher nicht umgesetzt. Letztes Jahr erhielt sie deshalb erneut die Note «ungenügend».

Das Parlament hat bisher sämtliche Vorstösse für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung abgelehnt. Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch einen Gegenvorschlag ab.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GeldspielgesetzTransparency InternationalSPGrüneEVPStänderatBundesrat