Parlament

Parlament ändert das Differenzbereinigungsverfahren für Motionen

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament hat einer Änderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen neu regelt. Bei einigen Geschäften müssen die Räte deshalb künftig eine zusätzliche Runde einlegen.

Auch gewählte Mitglieder des Ständerats werden künftig transparent über ihre Wahlkampffinanzierung informieren müssen. (Themenbild)
Auch gewählte Mitglieder des Ständerats werden künftig transparent über ihre Wahlkampffinanzierung informieren müssen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen künftig neue Regeln gelten.

Den Anstoss zur Änderung hatte Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat, kann der Zweitrat sie unverändert annehmen oder sie abändern und annehmen. Der Erstrat kann in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen - oder die Motion als Ganzes ablehnen.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes erhält der Erstrat neu die Möglichkeit, in der zweiten Lesung an seinem anfänglichen Beschluss festzuhalten, die Motion also in der ursprünglichen Fassung annehmen. Der Zweitrat kann sie schliesslich ebenfalls so annehmen oder aber ablehnen.

Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) war mit der Neuerung einverstanden. Die Geschäftslast der Räte werde mit der Änderung nicht höher, versicherte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der Mehrheit.

Eine Minderheit wollte nicht auf die Gesetzesänderung eintreten, unterlag aber. Das Verfahren werde damit nicht wirklich verbessert, mache aber die Tagesordnung eher länger, gab Damien Cottier (FDP/NE) zu bedenken. Nur in rund zehn Prozent der Fälle würden Motionen abgeändert.

Der Ständerat hatte der Änderung des Parlamentsgesetzes mit 31 zu 0 Stimmen zugestimmt. Nach der Zustimmung des Nationalrates mit 150 zu 27 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Gesetzesänderung bereit für die Schlussabstimmung.

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