Noch keine Entscheide zu strengeren UBS-Eigenmittelregeln
Der Ständerat hat noch keine Entscheide zu den künftigen Eigenkapitalregeln für systemrelevante Grossbanken mit Auslandsbeteiligungen gefällt. Aus Zeitgründen konnte er die Vorlage am Donnerstag nicht fertig beraten. Die Debatte geht nächste Woche weiter.

Die Regelung, die derzeit faktisch allein die Grossbank UBS betreffen würde, ist umstritten. Entsprechend nahmen sich die Ständerätinnen und Ständeräte Zeit für den Austausch ihrer Argumente. So viel Zeit, dass über die vorliegenden Minderheitsanträge noch nicht abgestimmt werden konnte.
Der Bundesrat will, dass die Banken Töchter im Ausland neu zu hundert Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Dagegen wehrt sich die UBS vehement. Sie würde nach eigenen Angaben verpflichtet, rund 22 Milliarden US-Dollar zusätzliches Kernkapital (CET1-Kapital) zu halten.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) des Ständerates legte nun aber ein anderes Konzept vor zur Verschärfung des «Too big to fail»-Dispositivs. Die WAK-S beantragt einerseits eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital statt wie heute mit 45 Prozent.
Für die anderen 50 Prozent soll zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Anleihen (Additional Tier 1) eingesetzt werden dürfen. Heute gilt: 45 Prozent Kernkapital plus 17 Prozent in AT1-Anleihen. Die UBS lehnt auch diesen Vorschlag ab.
Eine stattliche Minderheit möchte – nahe beim Weg des Bundesrats – eine Eigenkapitalunterlegung für Auslandsbeteiligungen von 90 Prozent. Vertreterinnen und Vertreter der Linken wiederum sprachen sich für die Variante des Bundesrates aus.










