Nationalratskommission: Private nur vorübergehend einbinden
Für die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) darf es sich bei der Unterbringung von Geflüchteten durch Private nur um eine vorübergehende Lösung handeln. Die Koordination zwischen den Kantonen bei der Übernahme der entsprechenden Kosten müsse besser werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Diese Empfehlung macht die Kommission trotz der Feststellung, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Flüchtlingsorganisationen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise bisher gut funktioniere.
So seien etwa für neu auftretende Probleme im Rahmen des Verfahrens, wie beispielsweise die langen Wartezeiten bei der Registrierung oder die Finanzierung von Integrationsmassnahmen, rasch zielführende Lösungen gefunden worden.
Bezüglich der privaten Unterbringung ist sich die Kommission gemäss Mitteilung bewusst, dass dies in der aktuellen Lage ein wichtiger Aspekt bei der Bewältigung der Krise ist. Sie verweist gleichzeitig aber auf die staatspolitische Komponente. Damit übernähmen Private letztlich eine staatliche Aufgabe. Deshalb könne dies nicht mehr als eine Übergangslösung sein.
Ein besonderes Augenmerk sollte nach Ansicht der Kommission auch auf die Sicherheit gelegt werden, sowohl auf die Sicherheit der Geflüchteten als auch jene der Bevölkerung.
Keine Folge gegeben hat die SPK-N einer parlamentarische Initiative der Grünen und einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, die den Gemeinden und Kantone in humanitären Krisen die Möglichkeit zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge geben wollen. Die Umsetzung eines Mechanismus, welcher die Gemeinden und Kantone einbezieht, wäre nach Ansicht der Kommissionsmehrheit äusserst komplex und stünde im Widerspruch zum aktuellen System.