Nationalratskommission für Ende von Abgangsentschädigungen bei Bund
Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie von bundesnahen Betrieben sollen nicht mehr zulässig sein. Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission diesen Paradigmenwechsel vollziehen.

Der Ständerat hatte das Bundespersonalrecht in der Sommersession entsprechend angepasst, gegen den Willen des Bundesrats. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ein Ja zur Vorlage, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit wird die Beratung im Plenum während der Herbstsession wohl zu einer Formsache.
In den Augen der SPK-N hat die geltende Regelung zu Missbräuchen geführt, wie es im Communiqué hiess. Deshalb sei ein Festhalten an ihr nicht mehr vertretbar. Angestossen hatte die Vorlage der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder.
Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Sie sollen eine Kündigung vereinfachen, wenn eine Trennung von Mitarbeitenden nötig wird. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.
Gemäss den neuen Plänen sind diese Entschädigungen respektive Vereinbarungen nicht mehr zulässig, auch nicht im Rahmen einer vereinfachten Kündigung. Ausnahmen bleiben aber möglich, etwa für den Fall, dass die betroffene Person die Kündigung nicht selbst verschuldet hat und diese als Folge einer Reorganisation nötig ist.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte sich im Ständerat vergebens gegen das Verbot gewehrt. Der Bund als Arbeitgeber müsse situativ auf die Abgangsentschädigung zurückgreifen können. Ohne dieses Instrument müsste der Bundesrat Alternativen für solche Fälle prüfen, etwa eine umgehende Freistellung bei Weiterzahlung des Lohns.






