Nationalratskommission fordert Öffnung von Restaurants als Kantinen
Restaurants sollen während des Corona-Shutdowns als Kantinen geöffnet werden dürfen. Dazu fordert die Wirtschaftskommission des Nationalrats den Bundesrat auf.

Das Wichtigste in Kürze
- Während des Corona-Shutdowns sollen Restaurants als Kantinen öffnen dürfen.
- Zudem sollen die Regelungen zur Kurzarbeit weiter gelockert werden.
- So hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats am Dienstag entschieden.
Restaurants sollen während des Corona-Shutdown als Kantinen betrieben werden dürfen. Sie sollen ab sofort – unter Einhaltung der Schutzkonzepte – am Mittag für im Freien arbeitende Personen öffnen können. Das fordert die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) vom Bundesrat.
Die Nationalratskommission hat an ihrer Sitzung diese und zahlreiche weitere Massnahmen zur Dämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Diese solle der Bundesrat nun rasch umsetzen oder prüfen, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag.
Die Regierung hatte angekündigt, dem Parlament in den nächsten Wochen eine dringliche Botschaft zum Covid-19-Gesetz und dazugehörige Verordnungen vorzulegen.
Kurzarbeit soll rückwirkend möglich sein
Ginge es nach der WAK-N, sollte die Härtefallregelung so präzisiert werden, dass die Kantone die Bezugsberechtigung und die Entschädigungshöhe bei den Härtefällen nicht strenger regeln dürfen als der Bund in der entsprechenden Verordnung. Zudem sollen Selbständigerwerbende, die 2020 durch direkte oder indirekte Massnahmen der Kantone oder des Bundes an mehr als vierzig Tagen an der Arbeit gehindert waren, ebenfalls als Härtefälle gelten.

Auch in Sachen Kurzarbeit fordert die Nationalratskommission Nachbesserungen: So sollen geschlossene Betriebe rückwirkend und automatisch ab dem Zeitpunkt der behördlichen Betriebsschliessung Kurzarbeit anmelden können. Das würde vor allem Unternehmen helfen, welche die verkürzte Voranmeldefrist für die Kurzarbeit nicht eingehalten haben. Viele Betriebe hätten die Frist vergessen und damit Kurzarbeitsentschädigungen für den Dezember und den halben Januar verloren.
Kommission will Fristen verlängern
Weiter empfiehlt die Kommission den Rechtsstillstand in den Bereichen Betreibungen und Mietrecht wiederaufzunehmen. Die Fristen sollen entsprechend der Regelung im Frühjahr 2020 mindestens neunzig anstatt nur dreissig Tage betragen. Dies soll unter anderem für ausstehende Mietzinsen oder Nebenkosten gelten.

Schlussendlich hat sich die WAK-N für eine neue Festlegung im Covid-19-Gesetz ausgesprochen. So sollen Kündigungen von Geschäftsmiet- oder Geschäftspachtverträgen, die während des Shutdowns und in den sechs Monaten danach ausgesprochen werden, nichtig sein, wenn die mietenden respektive pachtenden Betriebe von behördlichen Schliessungsanordnungen betroffen sind. Die Entscheidung wurde mit zwölf zu zehn Stimmen bei zwei Enthaltungen gefällt.