Das Medienförderungspaket soll aufgeteilt werden. Der unproblematische Teil soll vom umstrittenen Teil separiert werden.
Medienförderung Bundesrat
Unterstützt werden sollen sowohl gedruckte, als auch Onlinemedien. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fernmeldekommission des Nationalrats hat entschieden, die Medienförderung aufzuteilen.
  • Der Entscheid fiel mit einem knappen Ergebnis von 13 zu zwölf stimmen.
  • Der unproblematische Teil und dessen umstrittene Pendant sollen getrennt behandelt werden.

Die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF) will die Medienförderung in zwei Schritten behandeln. Der unumstrittene Teil mit dem Ausbau der indirekten Presseförderung soll von der umstrittenen neuen direkten Förderung von Onlinemedien getrennt werden.

Das hat die Kommission hauchdünn mit 13 zu zwölf Stimmen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Für eine Aufschnürung des Pakets hatte sich auch die Staatspolitische Kommission (SPK) in einem Mitbericht ausgesprochen.

Zweifel an Verfassungskonformität

Die Mehrheit zweifle daran, dass die vorgesehene Förderung von Onlinemedien verfassungskonform sei, heisst es in einer Mitteilung. Die Kommission habe deshalb bei der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben.

Eine Minderheit der Kommission will die Vorlage hingegen integral beraten. Sie ist ihrerseits der Ansicht, dass sich die Medienförderung stärker an der wachsenden digitalen Mediennutzung ausrichten soll. Auch denkt sie, dass es daher falsch wäre, gerade diese Massnahmen zu verzögern.

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Der Nationalrat debattiert während der Frühlingsession der Eidgenössischen Räte. - keystone

Über den ersten Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien debattiert der Nationalrat in der Herbstsession vom September. Hier geht es insbesondere um den Ausbau der indirekten Presseförderung im Postgesetz. Diese bewähre sich seit Jahren, heisst es in der Mitteilung der Kommission.

Die KVF beantragt in den meisten Punkten, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen. So befürwortet sie unter anderem, dass die Ermässigung der Frühzustellung befristet auf zehn Jahre unterstützt wird. Dabei soll ein jährlichen Beitrag von 40 Millionen Franken anfallen.

Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Ein Antrag auf Erhöhung auf 50 Millionen wurde abgelehnt. Ebenso wie ein Antrag, die Frühzustellermässigung wieder aus der Vorlage zu streichen, wie es in der Mitteilung heisst. Zudem will die Nationalratskommission einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV ausnehmen. Sie nimmt damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative von Hans Wicki (FDP/NW) auf.

Unumstritten ist auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Nachrichtenagenturen sowie IT-Investitionen im Umfang von 30 Millionen Franken jährlich. In der Gesamtabstimmung wurde der erste Entwurf mit zwölf zu sieben Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen.

Der Ständerat hatte in der Sommersession mehr Geld für die indirekte Presseförderung gesprochen als es der Bundesrat beantragt hatte. Die kleine Kammer löste jedoch die Ausgabenbremse bei der Förderung der Onlinemedien nicht. Dadurch durfte kein Geld für diesen Bereich gesprochen werden.

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