Der Nationalrat erlaubt ausländischen Zivilgerichten, Personen in der Schweiz ohne behördliche Bewilligung per Telefon oder Videokonferenz anzuhören.
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ChatGPT Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag mit der Beratung der Armeebotschaft für die nächsten vier Jahre begonnen. (Symbolbild) - Keystone

Ausländische Zivilgerichte sollen nach dem Willen des Nationalrats Personen in der Schweiz künftig ohne Bewilligung der Behörden per Telefon oder Videoschalte anhören oder befragen dürfen. Die grosse Kammer hat am Mittwoch entsprechende Gesetzesänderungen angenommen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 123 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit Nein stimmte die SVP-Fraktion. Nun muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.

Der Bundesrat setzt mit der Vorlage einen Auftrag des Parlaments um. Befürworterinnen und Befürworter beurteilen die heutige Regelung mit Einzelfallgenehmigung angesichts der fortschreitenden Digitalisierung als zu schwerfällig. Schweizer Prozessbeteiligte hätten ein Interesse an tiefen Hürden.

Behörden müssen weiterhin Befragungen melden

Vorgesehen ist, dass solche Befragungen den Behörden weiterhin gemeldet werden müssen. Das zuständige kantonale Gericht muss auf Wunsch bei der Telefon- oder Videokonferenz zuhören können.

Befragungen sollen zudem wie bisher nur mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfen. Diese haben das Recht, in ihrer Muttersprache befragt zu werden.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war für die Gesetzesänderungen. Eine SVP-Minderheit beantragte Nichteintreten, da sie einen Souveränitätsverlust für die Schweiz befürchtete.

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