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Nationalrat will neue Regeln bei IV-Gutachten

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Bern,

Der Nationalrat möchte die Rechte von IV-Betroffenen bei Gutachten stärken.

IV
Vorgesehen ist, dass sich die zuständige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverständigen oder eine Sachverständige einigen sollen. (Symbolbild) - keystone

Der Nationalrat will die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Gutachten der Invalidenversicherung (IV) stärken. Sie sollen mehr Einfluss auf die Wahl von Sachverständigen erhalten.

Mit 121 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer am Montag für eine Gesetzesänderung aus. Vorgesehen ist, dass sich die zuständige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverständigen oder eine Sachverständige einigen sollen.

Gelingt dies nicht, sollen beide Seiten je eine Fachperson benennen. Beide Sachverständigen erstellen danach das Gutachten gemeinsam.

Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) geht auf eine Parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (Mitte/VS) aus dem Jahr 2022 zurück. Roduit wollte damit die Empfehlungen eines Evaluationsberichts umsetzen. Mitglieder aller Fraktionen unterzeichneten seine Initiative mit.

Roduits Hoffnung: Weniger Streitigkeiten

Er verspricht sich von der Neuregelung insbesondere eine bessere Akzeptanz der Resultate von Gutachten und weniger Rechtsstreitigkeiten, wie er in der Debatte am Montag bekräftigte.

Es handle sich um ein ernstes Thema, das vielen Menschen Leid bringe, sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG) namens der Kommission. Sie verwies auf die Kritik an externen Gutachterfirmen in der Vergangenheit. Es gehe auch darum, Rechtsgleichheit zwischen den verschiedenen Regionen zu schaffen.

Der Bundesrat stellte sich ohne Erfolg gegen die Gesetzesänderung. Die angestrebten Ziele könnten schon mit den heute bestehenden Instrumenten erreicht werden, argumentierte er. Zudem fürchtete er längere Verfahren.

Bundesrat und SVP: Bedenken gegen Änderungen

Die Landesregierung anerkannte jedoch das Anliegen der Befürworterseite und versprach, bei der nächsten IV-Reform Massnahmen zu prüfen, um die Qualität von Gutachten zu verbessern und eine einheitliche Praxis der IV-Stellen sicherzustellen.

Im vergangenen und im laufenden Jahr habe es nur in sehr wenigen Fällen Uneinigkeit über die Bestellung von Sachverständigen gegeben, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider: «Gemeinsame Gutachten führen unweigerlich zu längeren Verfahren.»

Auch die SVP war gegen die Gesetzesänderung. Sie beantragte erfolglos Nichteintreten. Andreas Glarner (SVP/AG) sagte, es mangle schon heute an Sachverständigen. Dieses Problem werde sich verschärfen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.

Kommentare

User #1553 (nicht angemeldet)

Die Rechte der wahren Fälle sollten gestärkt werden. Die Missbräuche durch wiederkehrende Überprüfungen abgestellt werden. Zu Gunsten aller

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