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Nationalrat will kein Monitoring für Sterbehilfe einführen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat lehnt die Erfassung von statistischen Angaben zum assistierten Suizid ab.

Sterbehilfe
Erfasst werden sollten laut dem Motionstext die Anzahl und die Umstände der jährlich in der Schweiz durchgeführten assistierten Suizide. (Symbolbild) - dpa

Der Nationalrat will keine statistischen Angaben erfassen lassen zum assistierten Suizid. Er hat am Montag eine entsprechende Motion aus dem Ständerat abgelehnt. Mit dem Nein ist das Anliegen vom Tisch.

Erfasst werden sollten laut dem Motionstext die Anzahl und die Umstände der jährlich in der Schweiz durchgeführten assistierten Suizide. Angaben wünschte der Vorstoss der Rechtskommission des Ständerats auch Alter und Geschlecht der Verstorbenen.

Ersichtlich werden sollte auch, ob diese im In- oder im Ausland wohnten. Mehr Frauen als Männer schieden mit Sterbehilfe aus dem Leben, hatte die Ständeratskommission dazu geltend gemacht. Und zahlreiche Menschen aus dem Ausland reisten in die Schweiz, um zu sterben.

Doch in den Augen der Mehrheit der Nationalratskommission ist der Mehrwert dieser Angaben geringer als der Aufwand, um sie zu bekommen.

Öffentliches Interesse gegen Datenschutz

Ueli Schmezer (SP/BE) sagte dazu, dass Daten zu den assistierten Suiziden vorhanden seien, weil sie als aussergewöhnliche Todesfälle untersucht würden.

Zusätzliche Erkenntnisse erhalte man mit dem Monitoring nicht. Sterbetourismus könne auch ohne Monitoring unterbunden werden, wenn man das für nötig halte.

«Die Frage der Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen assistierten Suizid vollziehen wollen, interessiert»; entgegnete Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Zahlen zu dieser Frage seien von öffentlichem Interesse. Es gelte, Klarheit zu schaffen in einer hoch emotionalen politischen Diskussion.

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider war gegen das Anliegen. Eine Todesursachen-Statistik gebe es bereits. Allerdings würden dort Menschen mit Wohnsitz im Ausland nicht erfasst.

Die verlangten Angaben verursachten Aufwand für verschiedene Beteiligte und Kosten, und sie erforderten eine Gesetzesgrundlage. Mit 127 zu 59 Stimmen und mit 5 Enthaltungen lehnte der Nationalrat die Motion ab.

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