Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll auf das Geschlecht erweitert werden. Der Nationalrat hat sechs gleichlautende Initiativen angenommen.
Der Nationalrat will Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts unter Strafe stellen. (Themenbild)
Der Nationalrat will Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts unter Strafe stellen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aufrufe zur Gewalt gegen eine Person, aufgrund deren Geschlecht, soll strafbar werden.
  • Der Nationalrat hat heute zahlreiche Initiativen dazu angenommen.

Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen strafbar werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. In seinen Augen stellt Sexismus eine inakzeptable Verletzung der Menschenwürde dar, die strafbar sein sollte. Er hat am Mittwoch sechs gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus SP, Grüne, GLP, Mitte, FDP und EVP Folge gegeben.

Als nächstes beschäftigt sich die zuständige Ständeratskommission damit. Sie hatte den Initiativen im vergangenen Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt.

Gemäss den Initiativen soll der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm, ergänzt werden. Konkret soll das Wort «Geschlecht» hinzukommen. Verstösse dagegen sollen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Gewalt und Hass gegen Frauen seien leider weit verbreitet, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD). Eine Erweiterung der Strafnorm würde aus ihrer Sicht ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts ebenso wenig toleriert würden wie andere Gründe: Strafbar sind derzeit homophobische und rassistische Aussagen sowie solche, die sich gegen die Religion einer Person richten.

Gegen die Änderung des Strafgesetzbuchs sprach sich im Nationalrat nur die SVP aus. Juristin Barbara Steinemann (ZH) wies darauf hin, dass bereits Tatbestände existierten, die bei Hass greifen. Zudem solle nicht jede unliebsame Verhaltensweise im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht werden. Der fragliche Artikel des Strafgesetzbuches diene dem Minderheitenschutz.

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