Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die Unverjährbarkeit auf Sexualstraftaten an Jugendlichen ausdehnt, trotz des Widerstands des Bundesrats.
Motion angenommen
Der Nationalrat hat mit 101 zu 75 Stimmen bei 16 Enthaltungen eine Motion angenommen, die die Unverjährbarkeit auch für Sexualstraftaten an Jugendlichen ausweiten will, trotz des Widerstands des Bundesrats. (Symbolbild) - Keystone

Nicht nur Sexualstraftaten an Kindern, sondern auch an Jugendlichen sollen unverjährbar sein. Der Nationalrat hat mit 101 zu 75 Stimmen bei 16 Enthaltungen eine Motion angenommen, die die Altersgrenze für Unverjährbarkeit anheben will, gegen den Willen des Bundesrats.

Sexualstraftaten sollen gemäss der Motion von Mike Egger (SVP/SG) nicht verjähren, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Heute liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Hintergrund der Forderung sind die Berichte über sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche.

Viele dieser Opfer seien minderjährig, begründete Egger den Vorstoss. Die Taten würden von Kirchenverantwortlichen ignoriert oder bagatellisiert, und Opfer seien zum Schweigen verpflichtet worden. Es brauche einen besseren Schutz für minderjährige Opfer. Diese litten oft lebenslang unter den Folgen des Missbrauchs.

Unverjährbarkeit würde unverhältnismässig auch junge Erwachsene einbeziehen

Das Anliegen sei im Zusammenhang mit der Unverjährbarkeitsinitiative diskutiert und verworfen worden, entgegnete Justizminister Beat Jans am Donnerstag. «Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen.» Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.

Es war nicht der erste Anlauf der SVP, die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten zu erhöhen. Im Juni 2019 lehnte der Nationalrat einen ähnlichen Vorstoss noch ab.

Auch in den Beratungen zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative hatte sich die SVP vergeblich für die Altersgrenze 16 engagiert. Die Gesetzesbestimmungen sind seit Anfang 2013 in Kraft. Demnach verjährt schwerer sexueller Missbrauch an unter zwölfjährigen Kindern nicht. Die Motion geht an den Ständerat.

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