Künftig sollen Eheleute wieder einen Doppelnamen führen können. Für die Kinder bleibt alles beim Alten.
Verheiratete Paare sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Doch die Kinder sollen laut dem Nationalrat nicht in die Reform des Namensrechts eingebunden werden. (Themenbild)
Verheiratete Paare sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Doch die Kinder sollen laut dem Nationalrat nicht in die Reform des Namensrechts eingebunden werden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

In Zukunft dürfen Ehepaare wieder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Für die Kinder soll es wie früher keine Doppelnamen geben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Reform des Namensrechts zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückgeschickt.

Mit 116 zu 70 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zu einem Antrag von Thomas Aeschi (SVP/ZG). Demnach soll die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) den Entwurf überarbeiten, sodass Doppelnamen nur für die Ehegatten eingeführt werden, aber nicht für die Kinder.

Bürgerliche Parteien setzen sich durch

Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Sie wehrte sich gegen die von der RK-N vorgeschlagene grosse Reform des Namensrechts. Deren Meinung nach sollten neu auch Kinder Doppelnamen tragen können – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) plädierte wie andere bürgerliche Vertreter für eine «vernünftige Liberalisierung des Namensrechts». Es brauche keine maximale Variante, die wiederum zu Problemen führen würde.

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