Der Einbau von Wärmepumpen soll einfacher werden. Der Nationalrat will entsprechend die Lärmschutzverordnung anpassen. Die Vorgaben bei der Lärmemissionen sollen nicht mehr davon abhalten, umweltfreundlichere Wärmepumpen einzubauen.
Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen Wärmepumpen, Solarthermie, Holz, Biogas sowie sonstige Biomasse. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen Wärmepumpen, Solarthermie, Holz, Biogas sowie sonstige Biomasse. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat stimmte am Donnerstag als Erstrat einer entsprechenden Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) mit 158 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen zu.

Die Motion geht an den Ständerat.

Die Lärmschutzverordnung behindere die Installation von nachhaltigen Heizungen, begründete die Kommission. Die Begrenzung der Lärmemission von Luft- und Wasser-Wärmepumpen soll soweit angepasst werden, wie es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Zudem will die Kommission eine kantonale Vereinheitlichung der Vorgaben. Ein ordentliches Baugesuch sollte bei der Installation von Wärmepumpen nicht mehr nötig sein, sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG). Die Behörden seien mit Gesuchen überflutet.

Das grundsätzliche Anliegen der Motion teilte auch die Ratsminderheit. Jedoch wollte sie sich der Meinung des Bundesrates anschliessen. Die Motion schiesse übers Ziel hinaus, sagte Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG) im Rat.

Mit der Zielsetzung sei der Bundesrat einverstanden, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. Mit dem Prozess jedoch nicht, weshalb der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen.

Eine kurzfristige Lösung zeichne sich durch Vollzugshilfen der Kantone schon im Juni ab. Gleichzeitig sei bereits eine Revision der Lärmschutzverordnung beim Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) in Arbeit, schrieb die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss. Die angepasste Lärmschutzverordnung könnte 2023 in Kraft treten. Die Motion würde den Prozess verzögern.

Im Zweitrat behält sich der Bundesrat laut Sommaruga vor, die Motion anzupassen. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden in Absprache mit den Kantonen sicherzustellen, dass Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen vereinheitlicht werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Simonetta SommarugaGabriela SuterBundesratStänderatEnergieWasserUmweltNationalrat