Nationalrat und Ständerat nähern sich in der Frage des Schutzes ausländischer Opfer häuslicher Gewalt an.
Häuslicher Gewalt betrifft auch Ausländerinnen und Ausländer. Die Zuständige Nationalratskommission will nun handeln. (Themenbild)
Häusliche Gewalt betrifft auch Ausländerinnen und Ausländer. Die zuständige Nationalratskommission will nun handeln. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/DPA/MAURIZIO GAMBARINI

Der Nationalrat hat sich beim Schutz ausländischer Opfer häuslicher Gewalt dem Ständerat angenähert. Weiterhin strittig sind aber die Kriterien, auf die sich die Behörden bei der Feststellung des Opferstatus stützen sollen. In diesem Punkt schlägt der Nationalrat einen Kompromiss vor.

Eine zweite Differenz räumte er aus. Bereits in der Wintersession 2023 respektive in der Frühjahrssession hatten National- und Ständerat beschlossen, dass künftig als Härtefall gelten soll, wer eine gewalttätige Beziehung verlässt. Dies bedeutet, dass Betroffene ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr verlieren.

Begriff und Kriterien

Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). In ihr wird der Begriff der «häuslichen Gewalt» konkretisiert. Kriterien für das Feststellen «häuslicher Gewalt» werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet.

Zu den genannten Hinweisen auf «häusliche Gewalt» zählt unter anderem, dass jemand als Opfer gemäss «Opferhilfegesetz» anerkannt wurde, sich ärztlich behandeln lassen musste oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.

Kontroverse um Beratungsstellen

Uneinig waren die Räte vor der Nationalratsdebatte am Montag zum einen noch darüber, ob auch die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Fachstelle als Hinweis auf «häusliche Gewalt» gelten soll. Der Ständerat hatte im Februar die entsprechende Bestimmung aus dem Gesetzestext gestrichen. Mit der Bestimmung überlasse man es privaten Organisationen, «häusliche Gewalt» zu beweisen, sagte damals etwa der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder. Dies gehe zu weit.

Mit 126 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen votierte der Nationalrat nun am Montag für einen Kompromissvorschlag. Demnach soll als Gewaltopfer gelten, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht. Die Inanspruchnahme einer Beratung soll dagegen nicht mehr ausreichen.

Einigung bei Integrationskriterien

Eine SVP-Minderheit der SPK-N beantragte, der Nationalrat solle sich dem Ständerat in der Sache anschliessen. Vermochte sich jedoch nicht durchzusetzen. In einem zweiten Punkt schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerats ein.

Er erklärte sich einverstanden mit Streichung einer Bestimmung für Opfer häuslicher Gewalt, die vorübergehende Ausnahmen von den im Ausländer- und Integrationsgesetz vorgesehenen Integrationskriterien vorsah. Eine linke Kommissionsminderheit wollte an dieser Ausnahmebestimmung festhalten, fand jedoch keine Mehrheit für ihr Anliegen. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

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