Nach Haft: Ex-Berset-Sprecher Lauener kriegt 100'000 Fr. Genugtuung
Die Bundesanwaltschaft stellt das «Corona-Leaks»-Verfahren endgültig ein. Der Ex-Kommunikationschef von Alain Berset erhält 100’000 Franken Entschädigung.

Das Wichtigste in Kürze
- Peter Lauener wurde nach vier Jahren Ermittlungen vollständig entlastet.
- Die Bundesanwaltschaft stellt das «Corona-Leaks»-Verfahren endgültig ein.
- Lauener erhält über 100’000 Franken Entschädigung vom Staat.
Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den ehemaligen Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, ist offiziell eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden «Tamedia»-Bericht.
Da die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig sei, gebe es zurzeit keine weiteren Auskünfte, hiess es bei der Bundesanwaltschaft weiter. Eine Beschwerde gegen den Entscheid sei noch möglich.
Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, dass sie das Corona-Leaks-Verfahren gegen Lauener einstellen wolle.
Lauener verletzte demnach das Amtsgeheimnis nicht, indem er Ringier-Chef Marc Walder vorab über vertrauliche Pläne zur Pandemiebekämpfung des Bundes informierte.
Vier Tage im Gefängnis, Job weg
Lauener musste im Mai 2022 vier Tage im Gefängnis verbringen, das Verfahren gegen ihn lief vier Jahre lang. Seinen Posten als Kommunikationsverantwortlicher im Innendepartement des damaligen Bundesrats Alain Berset musste Lauener aufgeben.
Laut dem «Tamedia»-Bericht vom Donnerstag wurde Lauener von der Bundesanwaltschaft eine Entschädigung über 100'000 Franken zugesprochen.
Rund 41'000 Franken erhalte er als Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen, hiess es. Mit rund 62'000 Franken werde er für seine Verteidigungskosten entschädigt, 5000 Franken Genugtuung erhalte er für die vier Tage Haft. Und wegen der sehr ausführlichen und prominenten Medienberichterstattung über ihn und den Fall.
Lauener ist heute selbständig in einer Kommunikations- und Strategieagentur in Bern tätig. Er war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Zahlen zu den Entschädigungszahlungen nicht.
Keine Entschädigung für Marc Walder
Ringier-Chef Marc Walder hatte laut dem Medienbericht ebenfalls Entschädigung und Genugtuung beantragt. Er erhalte aber weder das eine noch das andere, weil das Strafverfahren formell nie gegen ihn geführt wurde. Er hatte den juristischen Status einer Auskunftsperson.
Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte März mitgeteilt, der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen. Die Behörde habe deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtige, die Strafuntersuchung einzustellen.
Die Verfahrenseinstellung war eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von Mails zwischen Lauener und Walder und stützte damit die Vorinstanz.
Die «Corona-Leaks» erschütterten die Schweiz
Die Richter gewichteten wie bereits das Berner Zwangsmassnahmengericht den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.
Die BA hatte beabsichtigt, in der «Corona-Leaks»-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger von Lauener und Walder zu untersuchen.
Die sogenannte «Corona-Leaks-Affäre» erschütterte 2022 und 2023 das Land. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie über geplante Regierungsmassnahmen vorab informiert hatten.
Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Lauener.