Die Spesen-Affäre um Philippe Müller sorgte für einen Aufschrei. Nun hat der Berner Regierungsrat sein Spesenreglement angepasst.
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Der Berner FDP-Regierungsrat Philippe Müller hat auch schon einmal eine Banane für 20 Rappen als Spesen abgerechnet. - Screenshot/SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Berner Regierungsrat Philippe Müller rechnete eine Banane als Spesen ab.
  • Für die Abrechnung solcher Kleinstbeträge gab es daraufhin viel Kritik.
  • Neu gilt jetzt für einzelne Auslagen eine Untergrenze von 50 Franken.
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Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) verdient im Jahr 280'000 Franken. Zusätzlich erhält er eine Spesenpauschale von 8000 Franken.

Dennoch rechnet er sogar Kleinstbeträge als Spesen ab – zum Beispiel eine Banane für 20 Rappen. Auch ein Bio-Mehrkornbrötli für 95 Rappen und ein «Laugenbretzeli mit Butter» tauchen auf Müllers Spesenabrechnung auf. Das deckte der «Kassensturz» Anfang des Jahres auf.

Später berichteten die «Tamedia»-Zeitungen über weitere fragwürdige Rechnungsbeträge. So landeten zwei Einkäufe von Apple-Kopfhörern im Swisscom-Shop von jeweils 44.90 Franken auf der Spesenabrechnung. Hinzu kommen als «Mittagessen» verbuchte Sandwiches und Salate und Bestellungen bei Essenslieferanten.

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Philippe Müller geriet durch das «Bananen-Gate» in die Kritik.
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Der Berner Regierungsrat rechnete eine Banane für 20 Rappen als Spesen ab.
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Nun hat der Berner Regierungsrat sein Spesenreglement angepasst.

Die Spesenaffäre löste eine heftige Debatte aus. Der FDP-Politiker musste eine Menge Kritik einstecken.

Jetzt reagiert die Berner Regierung auf den Eklat. Damit es nicht mehr zu solchen Blamagen kommt, wurde letzte Woche das Spesenreglement angepasst. Für einzelne Auslagen gilt nun eine Untergrenze von 50 Franken. Das berichtet die «Berner Zeitung».

«Schlechtes Verhältnis zum Verwaltungsaufwand»

Der Regierungsrat hatte die Staatskanzlei nach dem «Bananen-Gate» mit der Ausarbeitung eines neuen Spesenreglements beauftragt. Das Ziel: die Spesenentschädigung durch eine finanzielle Untergrenze einzuschränken.

Die Staatskanzlei hält fest, dass die Abrechnung von Kleinauslagen «in einem schlechten Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht».

Hast du auch schon mal kleine Beträge als Spesen abgerechnet?

Die Finanzkontrolle des Kantons Bern und die Geschäftsprüfungskommission hatten die Regierung bereits 2019 vor ihren unklaren Spesenregeln gewarnt. Eine Untergrenze für Spesen wurde im daraufhin verabschiedeten Reglement allerdings nicht eingeführt.

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