Medikamente: Preisvergleich mit Generika zulässig
Der Ständerat möchte Preisvergleich von Medikamenten und Generika online ermöglichen. Eine entsprechende Motion wurde an den Bundesrat überwiesen.

Ein Preisvergleich von Medikamenten mit ihren Generika soll in der Schweiz zulässig werden. Der Ständerat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. In der Folge wird die Landesregierung die Werbeverordnung für Medikamente anpassen.
Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG) verlangte in der von seinem Rat gutgeheissenen Motion (FDP/SG) eine Umgestaltung der Preisbekanntgabevorschriften von Apotheken im Internet. Die Kundschaft soll online den effektiv zu bezahlenden Preis ersehen und die Preise vergleichen können.
Bundesrätin zur Änderung bereit
Gemäss dem Bundesrat ist die Preisbekanntgabe bereits geregelt, die entsprechende Verordnung braucht keine Anpassung. Eine vergleichende Darstellung hingegen ist nach der aktuellen Werbegesetzgebung für verschreibungspflichtige Medikamente verboten.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zeigte sich zur Änderung der Werbeverordnung bereit. Auch die Landesregierung sei an Transparenz bei den Arzneimittelpreisen interessiert, sagte sie.
Das soll Patientinnen und Patienten erlauben, sich für preisgünstigere Generika zu entscheiden und damit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beizutragen. Seit 2024 gilt für Originalpräparate bei Mehrpreis ein Selbstbehalt von 40 Prozent.