Aller guten Dinge sind drei? Die Massnahmen-Gegner um «Mass-Voll» möchten das Referendum gegen die Verlängerung des Covid-Gesetzes ergreifen.
Referendum Covid-Gesetz III
Die Massnahmen-Skeptiker von «Mass-Voll» haben gemeinsam mit Gleichgesinnten das Referendum gegen die Verlängerung des Covid-Gesetzes aufgegleist. - Twitter / @MassnahmenNein
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament hat der dringlichen Verlängerung des Covid-Gesetzes zugestimmt.
  • Damit wird das veränderte Gesetz ohne Referendumsfrist per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
  • Die Massnahmen-Skeptiker um «Mass-Voll» haben das Referendum gegen das Gesetz aufgegleist.

Aller guten Dinge sind drei: Das scheint ein Grundsatz zu sein, welchem sich auch Massnahmen-Skeptiker verpflichtet fühlen. Gemäss Mitteilungen auf mehreren Social-Media-Plattformen haben sie sich gestern Abend getroffen, um das Referendum gegen die Verlängerung des Covid-Gesetzes aufzugleisen. Demnach wolle man «zur Normalität zurückkehren und die Spaltung der Gesellschaft überwinden» – so der Wortlaut im Telegram-Kanal.

Hierzulande herrscht seit Monaten die «normale Lage» – die Coronapandemie gehört für die Meisten der Vergangenheit an. Im Bundeshaus erfreut sich die Pandemie allerdings noch immer grosser Aufmerksamkeit: Das Parlament hat jüngst die Verlängerung des Covid-Gesetzes beschlossen. Damit wird auch die rechtliche Grundlage für das Zertifikat verlängert – bis im Sommer 2024.

Coronavirus Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat Schweiz wird mit einem Mobiltelefon eingescannt. - Keystone

Überdies haben sich beide Kammern des Parlaments im Verlauf der Woche für die Dringlichkeitsklausel der Vorlage ausgesprochen. Damit wird das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten – die hunderttägige Referendumsfrist muss nicht abgewartet werden.

Reaktionsfähigkeit des Bundes muss bleiben

Das Parlament begründet den Entscheid mit der «Übergangsphase», in welcher erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Der graduelle Übergang in die «endemische Phase» sei absehbar. Trotzdem könne es weiterhin zu lokalen Ausbrüchen kommen, bis sich das Infektionsgeschehen endgültig stabilisiere. Die Reaktionsfähigkeit des Bundes müsse deshalb auch in den nächsten Jahren aufrechterhalten werden – insbesondere während den Wintermonaten.

Begrüssen Sie den Parlamentsentscheid, das Covid-Gesetz zu verlängern?

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das Covid-Gesetz bereits zweimal gutgeheissen – mit Ja-Stimmen-Anteilen von mehr als 60 Prozent. In Anbetracht dieser Tatsachen dürfte auch der dritte Anlauf der Massnahmen-Skeptiker vor dem Stimmvolk nur kleine Chancen haben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentGesetz