Von dem Luzerner Gericht wurde der «Mass-Voll!»-Präsident Nicolas Rimoldi wegen Nötigung verurteilt. Sein Verhalten an Demonstrationen ist der Grund dafür.
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Nicolas Rimoldi auf dem Weg ins Luzerner Bezirksgericht, das ihn für seine Rolle bei Kundgebungen gegen die Corona-Massnahmen verurteilte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SILVA SCHNURRENBERGER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner Gericht hat Nicolas Rimoldi zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Wegen der Demo-Teilnahme sei der bekannte Corona-Kritiker der Nötigung schuldig.

Wegen Nötigung wird Nicolas Rimoldi durch das Bezirksgericht Luzern schuldig gesprochen. Durch seine Rolle bei Kundgebungen verurteilt ihn das Gericht zu einer bedingten Geldstrafe.

Auf Twitter spricht am Dienstag der Präsident der Gruppe «Mass-Voll!» von einem «Schandurteil». Dem 27-Jährigen werden auch mehrfache Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen vorgehalten.

Ebenfalls zu Lasten gelegt wird ihm die Störung des Polizeidienstes sowie die Hinderung einer Amtshandlung. Weiter auf der Liste ist das Nichttragen einer Hygienemaske und des Missachten von Anordnungen von Sicherheitspersonal.

Urteil gegen Rimoldi noch nicht rechtskräftig

Er wird dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken. Auch muss er die gesamten Verfahrenskosten tragen von rund 4000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nicolas Rimoldi hatte Strafbefehle der Luzerner Staatsanwaltschaft angefochten und musste daher Anfang November vor dem Bezirksgericht antraben. Dieses erhöhte die Strafe gar leicht, im Strafbefehl waren nur 80 Tagessätze zu 80 Franken ausgefällt worden.

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