Bundesrat

Lokale Stromvermarktungs-Gemeinschaften ab 2026 möglich

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Bern,

Ab 2026 kann lokal erzeugter Strom in Quartieren oder Gemeinden über das öffentliche Netz vermarktet werden.

Solarenergie
Ab 2026 kann lokal erzeugter Strom über das öffentliche Netz verkauft werden. (Symbolbild) - Depositphotos

Ab kommendem Jahr kann in Quartieren oder Gemeinden vor Ort selbst erzeugter Strom über das öffentliche Netz vermarktet werden. Der Bundesrat hat die für sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften nötigen Bestimmungen per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Die Idee dahinter: einen Anreiz für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern geben. Die Stromversorgungsverordnung regelt, wie viel Erzeugungskapazität in die Gemeinschaft eingebracht werden muss und auf welchen Netzebenen Anschlüsse zulässig sind. Der Strom muss selbst erzeugt werden, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch hiess.

Reduzierte Netznutzungstarife

Der in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gehandelte Strom profitiert von einem reduzierten Netznutzungstarif. Die Stromversorgungsverordnung legt dafür einen Abschlag von 40 Prozent – oder 20 Prozent bei Nutzung mehrerer Netzebenen – fest. In der Vernehmlassung hatte er noch 30 respektive 20 Prozent vorgeschlagen.

Eine LEG kann sich höchstens auf eine Gemeinde erstrecken, und es müssen sich alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde und beim gleichen Netzbetreiber befinden. Alle müssen mit einem smarten Messsystem ausgerüstet sein. Gesetzliche Basis für LEG ist das im Juni 2024 an der Urne gutgeheissene Stromversorgungsgesetz.

Änderungen in der Energieverordnung

Ab 2026 gelten auch Änderungen in der Energieverordnung. Neu müssen Strom-Verteilnetzbetreiber Strom aus Produktionsanlagen abnehmen, und es muss angemessen dafür bezahlt werden. Können sich Anlagen- und Netzbetreiber nicht einigen, richtet sich die Höhe der Vergütung neu nach dem «vierteljährlich gemittelten Marktpreis».

Das soll die Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen schützen, wie der Bundesrat schreibt. Als zusätzlicher Schutz vor sehr tiefen Marktpreisen ist eine Minimalvergütung für Strom aus Anlagen mit bis zu 150 Kilowatt (kW) Leistung vorgesehen.

Ziel ist, auch bei längerfristig sehr tiefen Quartals-Marktpreisen eine Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer sicherzustellen. Die Ansätze für diese Minimalvergütung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung erhöht. Davon profitieren namentlich Anlagen, die zum Eigengebrauch produzieren.

Minimalvergütung für Solaranlagen angepasst

Für kleine Solaranlagen mit unter 30 kW Leistung beträgt die Minimalvergütung nun sechs Rappen je Kilowattstunde. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat 4,6 Rappen vorgeschlagen.

Für Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch liegt die Minimalvergütung für die ersten 30 kW ebenfalls bei sechs Rappen je Kilowattstunde. Für die Leistung ab 30 kW gibt es dagegen nichts. In der Vernehmlassung hätte die Null für die gesamte Leistung gegolten.

Tiefer ist dafür der Ansatz für Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch. Hier liegt die Minimalvergütung bei 6,2 Rappen je Kilowattstunde. Im Vernehmlassungsentwurf waren es noch 6,7 Rappen je Kilowattstunde gewesen.

Differenzierte Stromtarife zur Entlastung des Netzes

Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Stromverbrauch auf die Belastung des Netzes abstimmen, können von differenzierten Tarifen profitieren und so mithelfen, das Netz zu entlasten. Es soll sich lohnen, die Waschmaschine nicht in Spitzen-Belastungszeiten laufen zu lassen oder dann auch keine Elektrofahrzeuge zu laden.

Mittel- bis langfristig könnten über flexiblere Netznutzungsentgelte zukünftige Netzausbaukosten reduziert werden, schreibt der Bundesrat zu der Verordnungsanpassung.

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Kommentare

User #505 (nicht angemeldet)

Durch den technologischen Wandel (PV vor Ort) werden die E-Werke und vor allem die Netzbetreiber zunehmend konkurrenziert. Ein Auslaufmodell!

User #4108 (nicht angemeldet)

Daran sieht man wie Flüssig bezw. Überflüssig diese neu geschaffenen „Netzbetreiber“ sind! Verteuerung zu Ungunsten der Verbraucher!!

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