Baume-Schneider präsentiert neues Epidemiengesetz
Vor künftigen Pandemien soll die Bevölkerung besser geschützt werden: Der Bundesrat revidiert das Epidemiengesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit den Erkenntnissen aus der Pandemie wird das Epidemiengesetz revidiert.
- Der Bundesrat will besser vorbereitet sein und bessere Daten zur Verfügung haben.
- Auch die Zuständigkeiten für Impfungen, Masken oder Finanzhilfen werden geregelt.
Das Epidemiengesetz habe sich während der Covid-19-Pandemie bewährt, schreibt der Bundesrat. Dennoch will er in einigen Bereichen Anpassungen vornehmen, um die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen zu können. «Die Pandemie hat Gesetzeslücken aufgezeigt», so Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Kernpunkte der Revision sind die bessere Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Gleichzeitig werden auch Antibiotikaresistenzen bekämpft. Eingeflossen seien hierzu die Stellungnahmen zahlreicher Akteure während der Vernehmlassung. Aber auch die Erkenntnisse aus mehreren Evaluationen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Pandemieplan, Vorbereitung und «besondere Lage»
Geklärt wird, welche Kompetenzen Bund beziehungsweise Kantonen zukommen. Beide Stufen werden verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten: Das heisst Krisenpläne, aber auch den neuen nationalen Pandemieplan, der eine Übersicht möglicher Massnahmen bereithält.

In Zukunft soll der Bundesrat zuerst das Parlament und die Kantone konsultieren, bevor er eine «besondere Lage» erklärt. Für die Anordnung von Einschränkungen wie Veranstaltungsverbote sollen hauptsächlich die Kantone zuständig sein. Sollten schweizweite Massnahmen wie eine Maskenpflicht im ÖV nötig sein, kann dies auch der Bund beschliessen. Es gelte, vor solchen Entscheiden die gesundheitlichen Risiken und die persönlichen Interessen gegeneinander abzuwägen, betont Baume-Schneider.
Reizthema Impfungen
Die Kantone sollen verpflichtet werden, einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Dabei geht es vor allem um Apotheken. Zur Erarbeitung von Impfmassnahmen, der Umsetzung und der Überprüfung der Wirksamkeit kann der Bund künftig Krankenkassendaten verwenden. Diese werden anonymisiert. Die Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten wird vereinfacht.

Weiter soll ein Teil des spezifischen Covid-19-Gesetzes in das Epidemiengesetz übernommen werden. Dabei geht es vor allem um die finanzielle Unterstützung der Wirtschaft: Diese ist vorgesehen für den Fall, dass Massnahmen der besonderen oder ausserordentlichen Lage schwere Verluste zur Folge haben.
In Corona-Pandemie gelernt: Monitoring ist zentral
Der Bund rüstet sich auch, um die epidemiologische Lage – und entsprechend zu treffende Massnahmen – schnell einschätzen zu können. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig bei übertragbaren Krankheiten Überwachungssysteme seien: das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring, die Sequenzierung des Genoms bestimmter Krankheitserreger.

Mit den neuen Regelungen werde solches Monitoring digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gestärkt. So könnten auf nationaler Ebene neue Bedrohungen schnell erkannt und Massnahmen besser ausgewertet werden. «Das BAG soll keine Meldungen mehr per Fax entgegennehmen müssen», verspricht die Bundesrätin.
Maskenvorräte & Co.
Auch eine Erkenntnis aus der Pandemie-Zeit: Material ist entscheidend. Für die Versorgung mit Impfstoffen, Masken, Spritzen und Schutzausrüstung seien grundsätzlich Kantone und Private zuständig. Im Epidemiengesetz soll aber präzisiert werden, welche erweiterten Kompetenzen dem Bundesrat in diesem Bereich zukommen.

So ist etwa vorgesehen, dass gegebenenfalls der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann. Gesundheitseinrichtungen werden umgekehrt verpflichtet, ihre Bestände und Spitalbettenkapazitäten zu melden und Lagerbestände z.B. von Masken anzulegen.
Antibiotikaresistenzen als weitere Bedrohung
Immer mehr Erreger werden resistent gegen Antibiotika. Das Epidemiengesetz soll dem Rechnung tragen: Neue Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sind vorgesehen, sowie zur Prävention von sogenannten Spitalinfektionen.
Damit genügend wirksame Antibiotika vorhanden sind, soll es finanzielle Anreize geben. Dies beinhaltet einerseits die Vorräte, aber auch die Forschung und Entwicklung.