Kommission wartet mit neuen Regeln für Unterschriftensammlungen

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Bern,

Neue Vorgaben für das Sammeln von Unterschriften sollen vorerst aufgeschoben werden, bis die Wirkung der aktuellen Massnahmen bewertet ist.

Unterschriftensammlung
Bei neuen Vorgaben für Unterschriftensammlungen soll zunächst abgewartet werden. (Symbolbild) - keystone

Mit neuen Vorgaben zum Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden soll zugewartet werden. Die zuständige Ständeratskommission will zunächst sehen, was die nach dem Bekanntwerden von mutmasslich gefälschten Unterschriften getroffenen Massnahmen bewirken.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) beschloss deshalb, drei Motionen zu sistieren, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Verlangt werden unter anderem ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen sowie eine Offenlegungspflicht für Komitees in Sachen bezahlte Unterschriften.

Die Vorstösse reichten Johanna Gapany (FDP/FR), Baptiste Hurni (SP/NE) und Carlo Sommaruga (SP/GE) im September 2024 ein. Kurz zuvor hatten die Tamedia-Zeitungen über mutmassliche Betrügereien beim Sammeln von Unterschriften berichtet.

Bekannt wurde der Fall unter dem Schlagwort «Unterschriften-Bschiss». Im Fokus standen Unternehmen, die Initiativ- und Referendumskomitees gesammelte Unterschriften zum Kauf anboten. Die Bundeskanzlei hatte bereits 2022 rechtliche Schritte eingeleitet. Mittlerweile laufen mehrere Strafverfahren.

SPK-S wartet Wirkung von Bundeskanzlei-Massnahmen ab

Die Bundeskanzlei ergriff danach Massnahmen zur Verhinderung weiterer Betrugsfälle. Dazu gehören systematische Kontrollen und ein Meldemonitoring für Verdachtsfälle sowie ein Verhaltenskodex. Die SPK-S will vor Entscheiden sehen, was diese Massnahmen gegen Fälschungen bewirken.

Nicht aufs Tempo drücken will sie auch bei der Einführung von elektronischen Unterschriftensammlungen, sondern Erfahrungen mit Versuchen abwarten. Entsprechend beantragt die SPK-S ein Nein zu einer Motion, mit der Benjamin Mühlemann (FDP/GL) gesetzliche Grundlagen und die nötige Technologieplattform für das E-Collecting fordert.

Über Gesetzesänderungen für Versuche mit E-Collecting kann das Parlament bald entscheiden. Der Bundesrat stellte ihm im Frühjahr die entsprechende Vorlage zu.

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