Unterschriften-Betrug: Bundeskanzlei reicht weitere Strafanzeige ein
Wegen Verdachts auf Wahlfälschung hat die Bundeskanzlei am Donnerstag eine vierte Strafanzeige eingereicht. Es geht um rund 300 Unterschriften.

Das Wichtigste in Kürze
- Zum vierten Mal hat die Bundeskanzlei wegen Fake-Unterschriften eine Anzeige eingereicht.
- Rund 300 Signaturen sind mutmasslich gefälscht worden.
Erneut hat die Bundeskanzlei bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen mutmasslich gefälschter Unterschriften eingereicht. Dies teilt die Bundeskanzlei am Donnerstag mit. Es bestehe der Verdacht auf Wahlfälschung.
Betroffen sind demnach rund 300 Signaturen für vier verschiedene Volksinitiativen im Sammelstadium. Beweismittel würden darauf hindeuten, dass diese gefälscht worden seien. Sie sind laut den Angaben der Bundeskanzlei aber ohnehin bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt worden.
Es ist bereits die vierte solche Strafanzeige der Bundeskanzlei. 2022 und 2024 sowie im Januar 2025 wurden wegen des Fälschungsverdachts Strafanzeigen eingereicht.
Im Januar 2025 ging es um deutlich mehr Unterschriften als im neusten Fall. Damals waren rund 21'000 Signaturen betroffen.