Kommission für Abgabe für den Transitverkehr durch die Schweiz
Wer im Auto auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere die Schweiz durchquert, soll künftig eine Transitgebühr bezahlen. Dieser Meinung sind der Ständerat und auch die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen der grossen Kammer (KVF-N) hiess eine Motion von Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI) mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat hatte die Motion im September 2025 ohne Gegenstimme angenommen.
Stimmt auch der Nationalrat zu, muss der Bundesrat handeln. Chiesa begründete seine Forderung mit der Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr. Vorbehalten bleiben sollen beim Erheben der Gebühr die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Landverkehrs- und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Die Mehrheit der KVF-N will nun ebenfalls handeln und die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz mit einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe reduzieren, wie es in der Mitteilung hiess. Abgelehnt hat es die Kommission, das eingenommene Geld statt in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu stecken.
Eine Minderheit in der KVF-N ist gegen die Motion. Sie befürchtet gemäss Mitteilung Vollzugsprobleme und viel administrativen Aufwand. Auch Verkehrsminister Albert Rösti hatte sich im Ständerat gegen die Motion ausgesprochen. Rein rechtlich sei sie zwar mit den Verträgen der Schweiz mit der EU vereinbar, sagte er damals.
Wie die EU politisch regieren würde, sei aber offen. Zudem sprach der Bundesrat von Umsetzungsproblemen. Eine Durchgangsabgabe würde seiner Meinung nach eine aufwendige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen. Er geht davon aus, dass für die verlangte Gebühr die Verfassung angepasst werden müsste.
Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen. Motionär Chiesa hingegen argumentiert mit dem Alpenschutzartikel in der Verfassung. Demnach muss der Bund diese Regionen vor den Auswirkungen des Transitverkehrs schützen.






