Die Bundesasylzentren haben laut dem SEM kaum noch Platz. Ein Teil der Asylsuchenden muss nun früher als bisher an die Kantone zugewiesen werden.
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Asylsuchende in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In den Bundesasylzentren wurde die Kapazitätsgrenze erreicht.
  • Die Asylsuchenden müssen den Kantonen nun früher zugewiesen werden.
  • Auf bis zu tausend Asylsuchende pro Woche sollen sich die Kantone einstellen.
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Die Bundesasylzentren sind an ihre Kapazitätsgrenze gestossen. Um allen Asylsuchenden eine Unterkunft zu garantieren, wird ein Teil der Asylsuchenden früher als bisher an die Kantone zugewiesen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte.

Die Kantone müssen sich darauf vorbereiten, vorübergehend bis zu tausend Asylsuchende pro Woche aufzunehmen statt den bisherigen 500 Personen, wie es in der Mitteilung des SEM heisst. Die Personen würden proportional zur Bevölkerung auf die Kantone verteilt.

Die Asylsuchenden werden innert weniger als den bisher üblichen 140 Tagen an die Kantone weitervermittelt. Mit dieser Massnahme bleiben die Bundesasylzentren laut SEM für neu ankommende Asylsuchende offen.

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