Der Bundesrat will den Kantonen bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien mehr Kompetenzen einräumen. Dazu soll das Gesetz angepasst werden.
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Die Krankenkassen werden laut Comparis im nächsten Jahr um 6 Prozent steigen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone sollen bei der Prämien-Genehmigung mehr Kompetenzen erhalten.
  • Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz entsprechend anpassen.
  • Zudem soll es bei der Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien Änderugnen geben.

Die Kantone sollen künftig bei der Genehmigung der Prämien für die Krankenkasse mehr mitreden können und mehr Informationen erhalten. Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz anpassen und hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. Mit dem Gesetzesentwurf will der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion umsetzen.

Heute können die Kantone nur zu den geschätzten Kosten in ihrem Kanton Stellung nehmen. Neu sollen sie sich auch zu den Prämien der Kassen auf ihrem Gebiet äussern können, wie der Bundesrat schrieb.

Konkret sollen Kantone zur Schätzung der Gesundheitskosten sowie zu den von den Versicherern zur Genehmigung vorgelegten Prämienvorschlägen Stellung nehmen können. Sie sollen Anspruch auf alle dafür nötigen Informationen haben.

Die Kantone hätten Interesse, über die Ausweitung der Leistungsmenge, von den Versicherern geschätzte Kosten und resultierende Prämienerhöhungen Bescheid zu wissen. Dadurch sollen sie ihre Gesundheitspolitik gestalten können, schrieb der Bundesrat. Ebenso müssten die Kantone kontrollieren können, ob die Prognosen der Kassen mit ihren eigenen übereinstimmten, da sie teilweise Prämienverbilligungen finanzierten.

Gesetz zu Rückerstattungen anpassen

Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz auch punkto Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien anpassen. Der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen sieht vor, dass Geld zurückerstattet wird, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten im Kanton liegen.

Während dieses Geld heute allen Versicherten zurückerstattet wird, sollen neu Versicherte mit voller Prämienverbilligung künftig kein Geld mehr erhalten. Stattdessen soll dieses dem Kanton zurückgegeben werden. Die heutige Situation mit der Rückerstattung an alle Versicherten sei für die Kantone ungerecht, schrieb der Bundesrat.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. September.

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