Ja zu EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen nur unter Bedingungen
Die Schweizer Nationalratskommission unterstützt grundsätzlich den europäischen Migrations- und Asylpakt – stellt jedoch Bedingungen.

Die vom Bundesrat geplante inländische Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts kommt in der zuständigen Nationalratskommission grundsätzlich gut an. Am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen soll sich die Schweiz aber nur unter Bedingungen beteiligen.
Nach intensiver Diskussion hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 13 zu zwölf Stimmen für eine Kompromisslösung ausgesprochen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Dublin-System als Schlüssel zur Beteiligung
Demnach soll sich die Schweiz nur am Solidaritätsmechanismus beteiligen, wenn aus Sicht der Migration bedeutsame Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen.
Die europäische Asylreform sieht für EU-Mitgliedstaaten einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll sicherstellen, dass EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Übernahme von Personen, eine finanzielle Unterstützung oder sonstige Beiträge, wie beispielsweise Sachmittel.