Die Digitale Gesellschaft tüftelt an einer Initiative, die einen Paradigmenwechsel beim Schutz der persönlichen Daten herbeiführen soll.
Digitale Gesellschaft
Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, während einer Medienkonferenz zum E-ID-Gesetz. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Digitale Gesellschaft plant eine Volksinitiative für besseren Datenschutz.
  • Jede Person soll per Verfassung Anspruch auf Schutz ihrer persönlichen Daten haben.
  • Derzeit sind die Daten nur vor Missbrauch geschützt.

Die Digitale Gesellschaft tüftelt eineinhalb Jahre nach dem Erfolg beim Referendum gegen das E-ID-Gesetz an einer Volksinitiative. Mit einem wuchtigen Nein von 64,4 Prozent der Stimmen wurde das Gesetz bachab geschickt.

Nun plant der gemeinnützige Verein grösser. Mit der Initiative will man nicht weniger als einen Paradigmenwechsel beim Datenschutz erreichen.

Beweislastumkehr für persönliche Daten

Aktuell gilt gemäss Bundesverfassung: «Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.» Neu soll es heissen: «Jede Person hat Anspruch auf Schutz ihrer persönlichen Daten

Datenschutz Digitale Gesellschaft
Die Digitale Gesellschaft strebt eine Verfassungsänderung an. - Digitale Gesellschaft

Die Daten sollen also nicht nur vor Missbrauch geschützt sein, sondern grundsätzlich unter Schutz stehen. Die Beweislast würde somit nicht mehr bei den Betroffenen liegen, argumentiert die Digitale Gesellschaft. Ausserdem könnte man derzeit erst tätig werden, nachdem ein Missbrauch bereits geschehen sei.

Die Grundzüge der Initiative wurden beim ersten Datenschutzfestival des Vereins im Dezember diskutiert. Dabei traten verschiedene Redner auf, darunter Nationalrat Jörg Mäder (GLP), der bereits im Referendumskomitee zum E-ID-Gesetz sass. Sie betonten, dass die aktuelle Formulierung für den Datenschutz unüblich sei und das Grundrecht einschränke. Typische Formulierungen seien etwa «die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet» – ohne Wenn und Aber.

GLP
GLP-Nationalrat Jörg Mäder spricht während der Sondersession 2020 in Bern. - Keystone

Das Bundesgericht anerkenne in seinen Urteilen ebenfalls ein Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Gemeint ist damit das Recht jeder Person, selbst zu bestimmen, wer welche Daten über sie speichern und verwenden darf. Die Initianten kritisieren, dass dieses Recht in der Verfassung derzeit keine explizite Erwähnung finde. Sie bemängeln ebenfalls, dass die Schweizer Gesetze etwa im Vergleich zur EU rückständig seien.

Start der Unterschriftensammlung verzögert sich

Das weitere Vorgehen für die Volksinitiative steht noch nicht fest. Ursprünglich sei der Start der Unterschriftensammlung für den Frühling 2023 vorgesehen gewesen, sagt Geschäftsleiter Erik Schönenberger. Doch dies sei zu ambitioniert gewesen. «Wir werden nun entweder im Spätsommer oder dann sogar erst im Frühling 2024 mit der Sammlung beginnen.»

Braucht die Schweiz einen besseren Datenschutz?

«Die Initiative soll von einer breiten Allianz von Organisationen und Personen getragen werden», erklärt Schönenberger. Dazu soll ein eigener Verein geschaffen werden, der strategische und operative Gremien sowie das Initiativkomitee umfasse. «Mit der Vereinsgründung steht auch ein Kassensturz an: Erst wenn absehbar ist, dass wir sowohl die Unterschriften als auch das Budget zusammenbekommen, legen wir mit der Unterschriftensammlung los.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VolksinitiativeBundesgerichtNationalratE-IDGesetzDatenEU