Die Mitte hat zwei Volksinitiativen lanciert, welche darauf abzielen, dass verheiratete und unverheiratete Paare zukünftig gleich viele Steuern bezahlen.
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Gerhard Pfister neues CO2-Gesetz - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mitte will gleich hohe Steuern und Renten für verheiratete und unverheiratete Paare.
  • Deswegen haben sie am Dienstag zwei Volksinitiativen lanciert.

Alle Paare – ob verheiratet oder nicht – sollen künftig gleich viele Steuern bezahlen und gleich hohe Renten erhalten. Mit diesem Ziel hat die Mitte-Partei zwei Volksinitiativen lanciert, die sie am Dienstag beworben hat.

«Faire Steuern und Renten endlich auch für Ehepaare»: Mit diesem Slogan sammelt die Mitte-Partei mit Unterstützung der EVP Unterschriften für zwei Volksbegehren. Die Initiativen tragen die Titel «Ja zu fairen Steuern» und «Ja zu fairen AHV-Renten». Sie zielen darauf ab, die aktuell ungerechte Situation zu korrigieren.

Auf steuerlicher Ebene werden heute bei der Berechnung der direkten Bundessteuer verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren mit demselben Einkommen benachteiligt. Von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen sind gemäss Angaben des Bundes aus dem Jahr 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare.

Schwierige Lösungsfindung für Heiratsstrafe

«Finanzielle und steuerliche Berechnungen dürfen bei der Wahl des Lebensmodells eines Menschen niemals eine Rolle spielen», sagte Mitte-Präsident Gerhard Pfister vor den Medien in Bern. Die Diskriminierung von Ehepaaren bei den Steuern sowie den AHV-Renten führe zu Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft. «Diese Situation muss korrigiert werden», so Pfister.

Das Bundesgericht hatte bereits 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. «Trotzdem tun sich Bundesrat und Parlament seit Jahren schwer, eine Lösung zu finden», sagte Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO).

2016 hatte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

Neue Regeln «nur fair»

Nun lanciert die Mitte zwei neue Initiativen zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Bundeskanzlei hatte Ende September dem Komitee grünes Licht erteilt für die Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024. In der Verfassung soll einerseits verankert werden, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen.

Die zweite Initiative will verfassungsmässig eine Kürzung der Summe der beiden Renten eines Ehepaares verbieten. Sind zwei Personen verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, bekommen sie heute höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Dies im Gegensatz zu unverheirateten Paaren, die zwei Vollrenten erhalten. Die Aufhebung der bisher geltenden Begrenzung für Ehepaare sei «gerecht» und «nur fair», sagte Mitte-Nationalrätin Marianne Binder (AG).

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