Zeiningen AG: Provisorische Steuern bis Ende Oktober bezahlen
Wer die provisorischen Steuern 2026 in Zeiningen AG nicht bis am 31. Oktober begleicht, zahlt ab 1. November 5 Prozent Verzugszins. Dazu kommen Mahngebühren.

Die provisorischen Steuern 2026 sind bis am 31. Oktober 2026 zu begleichen. Für Ausstände wird ab 1. November 2026 ein Verzugszins von 5 % berechnet. Seit dem 01. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt.
Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen müssen wir CHF 35.00 Mahngebühren erheben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche CHF 100.00 Betreibungsgebühren erhoben.
Bienenhaltung
An die Bienenhalterinnen und Bienenhalter wird auch im Jahr 2026 ein Betrag von CHF 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Die Berechtigten teilen bitte der Abteilung Finanzen oder die Anzahl der 2026 gehaltenen Völker bis zum 31. Oktober 2026 mit.










