Grünes Licht für Soforthilfe an Opfer von Brand in Crans-Montana

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Bern,

Der Ständerat folgt dem Nationalrat in der Differenzbereinigung zum dringlichen Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer von Crans-Montana. Auch die kleine Kammer erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Das Gesetz ist somit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Parlament will, dass alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten. (Archivbild)
Das Parlament will, dass alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten. (Archivbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Der Ständerat sprach sich am Dienstag dafür aus, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern – im Härtefall – auch den ambulant im Spital Behandelten.

Nach dem Willen des Parlaments sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich.

Bei dem Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Silvesternacht kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen – 85 von ihnen stationär.

Kommentare

User #1003 (nicht angemeldet)

Müssen dan die Opfer die Soforthilfe zurückbezahlen, so wie es bei der Corona-Soforthilfe war?

User #5030 (nicht angemeldet)

Wie bitte? Schicken wir bei den nächsten Wahlen sämtliche Bundes Politiker zum RAV!

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