Grundversorgung der Post soll nicht reduziert werden – vorerst
Der Bundesrat hat die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes beschlossen. Umfang und Qualität der Grundversorgung sollen bis mindestens 2030 bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Postgesetz soll im Zuge des digitalen Wandels revidiert werden.
- Der Bundesrat will Umfang und Qualität der Grundversorgung vorerst nicht reduzieren.
- Künftig soll aber eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse sichergestellt werden.
Die Grundversorgung der Post soll modernisiert, aber in Umfang und Qualität nicht reduziert werden – zumindest vorerst nicht. Dies hat der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die Revision des Postgesetzes beschlossen.
Eckwerte für die digitale Zukunft
Die Schweizerische Post sei stark vom digitalen Wandel betroffen, hält der Bundesrat fest. Viele der physischen Dienstleistungen seien rückläufig oder würden durch digitale Alternativen ersetzt. Die Post müsse darum ihr Angebot an die sich ändernden Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen anpassen können.
Mit den heute beschlossenen Eckwerten ergeht ein Auftrag ans UVEK von Bundesrat Albert Rösti, eine Revision des Postgesetzes vorzubereiten. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Juni 2026 vorliegen.
Grundversorgung bleibt gewährleistet
Die Eckwerte gliedern sich in zwei Bereiche. Einerseits soll eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung gewährleistet bleiben. Dazu gehört für den Bundesrat, dass Umfang und Qualität der Grundversorgung vorerst nicht reduziert werden.
So soll bis etwa 2030, wenn das neue Gesetz in Kraft treten dürfte, das heutige Angebot erhalten bleiben. Hinzu kommen die voraussichtlich per 2026 auf Verordnungsstufe vorgezogenen Massnahmen.

Es soll ein Mindestumfang der Grundversorgung festgelegt werden: Diesen darf Die Post nicht unterschreiten, unabhängig von der Entwicklung bei der Nachfrage.
Andererseits soll es einen flexiblen Mechanismus geben, um die Grundversorgung flexibel an zukünftige Bedürfnisse anpassen zu können. Werden gewisse Schwellenwerte erreicht, könnte Die Post demnach beim Bundesrat eine Anpassung der Grundversorgung beantragen.

Der Bundesrat müsste bei seinem Entscheid regionale Aspekte und die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen berücksichtigen. Der Bundesrat erhofft sich von diesem Vorgehen mehr Transparenz.
Regeln für Angebote ausserhalb der Grundversorgung
Der Ausbau der Angebote ausserhalb der Grundversorgung aus wirtschaftlichen Gründen habe zu Kritik an der Post geführt, so der Bundesrat. Mit einer Präzisierung des Unternehmenszwecks soll diesbezüglich nun Rechtssicherheit geschaffen werden.
Dies soll im Postorganisationsgesetz erfolgen. Für die Überprüfung allfälliger Überschreitungen beim Unternehmenszweck soll ein individueller Rechtsschutz eingeführt werden.