Überbauungsordnung Rappentöri in Köniz liegt öffentlich auf
Mit der Wohn- und Geschäftsüberbauung Rappentöri will die Gemeinde Köniz das Zentrum rund um den Bläuackerplatz aufwerten. Nun liegt die Überbauungsordnung bis am 6. Februar auf.

Auf dem Areal betreiben heute der Discounter Aldi und die Swisscom ihre Filialen. Auch Parkplätze und Freiräume gibt es heute dort. Mit der Überbauung Rappentöri soll eine vielfältig nutzbare, lebendige und ökologisch aufgewertete Umgebung entstehen. Auch die Bedürfnisse der Wirtschaft und der lokalen Bevölkerung sollen aufgenommen werden, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde vom Dienstag.
Nebst den neuen Gebäuden seien öffentliche Grün- und Freiflächen mit einem Spielplatz und Spielfeld und die Um- und Offenlegung des Sulgenbachs wichtige Elemente des Projekts. Aus einem Wettbewerb ging das Projekt «Janus» als Sieger hervor. Die Parzellen werden im Baurecht abgegeben.
Die Überbauungsordnung definiert drei Baubereiche mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Der Kopfbau ist für Wohn-, Dienstleistungs- und Detailhandelseinrichtungen vorgesehen. Die Verkaufsfläche für Güter des täglichen Bedarfs soll auf 1000 Quadratmeter beschränkt werden.
Der Längsbau entlang der Stapfenstrasse ist mehrheitlich für Wohnraum mit eingeschränkter gewerblicher Nutzung, etwa Büros, vorgesehen. Der dritte Baubereich regelt das Restaurant und Hotel Sternen. Die Nutzung ist hier auf Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe beschränkt.
Geregelt wird auch das Parkieren. Die Gemeinde sieht Massnahmen vor für den Fall, dass die maximal zulässige Fahrtenzahl überschritten werden sollte.
Nach der öffentlichen Auflage rechnet die Gemeinde frühestens Anfang 2027 mit einer Genehmigung durch den Kanton. Dann kann ein Baugesuch eingereicht werden. Wann mit dem Bau begonnen werden kann, dürfte sich ab 2027 konkretisieren, heisst es bei der Gemeinde weiter.






