Gleichbehandlung? Kritik wegen 50'000 Fr. für Crans-Montana-Opfer
Die Hilfe des Bundes an die Opfer der Brandkatastrophe schaffe Ungerechtigkeiten, so die Kritik in der Ständeratsdebatte.
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat sagt Ja: Crans-Montana-Opfer sollen vom Bund 50'000 Fr. erhalten.
- Doch es gibt Kritik: Dies führe zu Ungleichbehandlung unter den Opfern.
- Einen Antrag auf Rückweisung des neuen Gesetzes lehnte der Ständerat aber ab.
Das Schicksal der Opfer der Brandkatastrophe liess auch im Ständerat niemanden kalt. «Die Tragödie in Crans-Montana bewegt uns alle, sei es in der Politik oder in der Bevölkerung», bestätigt auch SVP-Ständerätin Esther Friedli. In der Politik gehe es jetzt darum, Lösungen zu finden: Lösungen im Umgang mit Opfern und Opferfamilien und bei der Zahlung von Entschädigungen.
Denn mit der Lösung des Bundesrats – 50'000 Franken pro Opfer – ist Friedli nicht einverstanden. «Wir ritzen die Gleichbehandlung», kritisiert sie. Friedli beantragte darum gleich die Rückweisung der Gesetzesvorlage, unterlag aber in der Abstimmung deutlich.
Ungerechtigkeiten unter Opfern
In der Debatte wurden verschiedene Szenarien genannt, die störend seien. Denn 50'000 Franken pro Person soll es für Angehörige von Verstorbenen sowie für Schwerverletzte mit einem stationären Spitalaufenthalt geben.
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Doch was ist mit ambulant Behandelten, die aber lange Therapien vor sich haben? Sie erhalten nichts. Dafür solche, die eine Nacht in Spitalpflege verbracht haben wegen Verdachts auf eine Rauchvergiftung. Denn das gilt bereits als «stationär».
Umgekehrt erinnerten verschiedene Ständeräte daran, dass die Situation für andere Bandopfer, Unfallopfer, deren Eltern und Angehörige genau so schlimm sei. Bei diesen aber helfe der Bund auch nicht.
Crans-Montana-Hilfe: «Sehr sachlich diskutiert»
Statt eines schnellen Entscheids für schnelle Hilfe folgte eine ausführliche Debatte. Doch der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder windet seinen Ratskollegen ein Kränzchen: «Es war natürlich eine sehr emotionale Vorlage, aber es wurde sehr sachlich diskutiert.»
Die Kritik sei teilweise auch berechtigt und man habe dieser teilweise auch Rechnung getragen. Rieder nennt die eingefügte Transparenzregelung als Beispiel. Sowie das Regress-Recht des Bundes: Dank diesem kann später, nach Abschluss aller Verfahren, der Bund auch Rückgriff nehmen auf die 50'000 Franken.
Etwa, wenn Haftpflicht-Gelder fliessen. «So kann nicht gesagt werden, dass der Bund einseitig die Brandopfer von Crans-Montana bevorzuge», findet Rieder.
SVP-Friedli warnt vor internationalen Anwälten
Sie hätte sich gewünscht, dass der Bund einen Beitrag in die Stiftung des Kantons Wallis einzahle, sagt aber SVPlerin Friedli. «Dort könnte man auch die wirtschaftliche Situation der Opfer berücksichtigen, aber auch die Tragweite des Unglücks, das ihnen passiert ist.»

Für Friedli zeigt dieser Bereich und die lange Diskussion im Ständerat, dass die Vorlage noch nicht ganz ausgegoren gewesen sei. Nun habe man bei der Regress-Lösung, der Rückforderungs-Möglichkeit des Bundes, eine Kann-Formulierung geschaffen.
Friedli warnt: «Es gibt sehr viele internationale Opfer und viele Gerichtsfälle mit internationalen Anwälten. Gerade darum sollten wir eine seriöse Gesetzgebung machen, denn sonst könnte das uns noch um die Ohren fliegen.»
Für Mitte-Ständerat Beat Rieder aber ist klar: «Der grosse Unterschied zu anderen Schadenfällen ist einfach, dass hier die Schadenssumme sehr gross ist. Die Versicherungsdeckung wird nicht reichen. Daher ist das Zeichen der Solidarität sehr wichtig für die Opfer.»








