So will der Bundesrat Crans-Montana-Opfern helfen
In einem neuen Bundesgesetz soll geregelt werden: Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana erhalten 50'000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will den Crans-Montana-Opfern je 50'000 Franken zukommen lassen.
- Für die Suche nach aussergerichtlichen Lösungen sollen 20 Mio. Fr. zur Verfügung stehen.
- Das Parlament muss das entsprechende neue Gesetz noch absegnen.
Knapp zwei Monate nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana präsentiert der Bundesrat eine Gesetzesvorlage, wie er die Opfer unterstützen will: Mit einem einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken für Schwerverletzte sowie für Angehörige von Verstorbenen.
Schmerz, Unverständnis, Wut
«Es ist weiterhin wichtig, dass wir für sie da sind: Nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen», so Bundespräsident Guy Parmelin vor den Medien. Man habe in den letzten Wochen verschiedene Gelegenheiten gehabt, sich mit Betroffenen auszutauschen. «Wir haben dabei viel Dankbarkeit erfahren, aber vor allem auch den unendlichen Schmerz, Unverständnis, Wut.»
Der Bundesrat will deshalb die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützen. Dazu soll ein runder Tisch mit Angehörigen, Versicherungen sowie weiteren leistungspflichtigen Personen und betroffenen Behörden einberufen werden.

Der Bund soll sich gemäss dem neuen Bundesgesetz an den aussergerichtlichen Lösungen mit bis zu 20 Millionen Franken beteiligen. Im Rahmen der Opferhilfe sollen auch die betroffenen Kantone unterstützt werden. Dafür sind weitere 8,5 Millionen Franken vorgesehen.
Lücken im Hilfsangebot: «Lassen niemanden allein»
Der Bundesrat hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, nach Lücken im bestehenden Hilfsangebot zu suchen. Ausserdem sollte das BJ aufzeigen, in welcher Form der Bund Opfer und Angehörige der Brandkatastrophe von Crans-Montana unterstützen kann.
Es habe sich gezeigt, dass Opferhilfe, Sozialversicherungen und Haftpflichtversicherungen bei einem Grossereignis wie diesem an Grenzen stossen. Die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen müssten koordiniert werden, was zu langen Verfahren führe.
Auch reichten das Vermögen der Verantwortlichen und die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem könne es zu Ungleichbehandlungen kommen bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind. «Bei ausserordentlichen Ereignissen, bei Unglücken und Katastrophen, steht die Schweiz zusammen», mahnte Justizminister Beat Jans.
Das geschehe nun auch im Fall von Crans-Montana. «Wir lassen niemanden allein», betonte Jans – ein Statement, das er auch noch auf Französisch, Italienisch und Englisch wiederholte.
Zeichen der Solidarität
Die 50'000 Franken pro Opfer versteht der Bundesrat als «wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und Ausdruck der Anteilnahme des Bundes». Der Betrag soll der Überbrückung akuter finanzieller Engpässe dienen. Es sei eine rasche und unbürokratische Unterstützung, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Insgesamt stelle der Bund so 7,8 Millionen Franken für 156 besonders betroffene Personen bereit, erklärte Bundesrat Jans.

Deshalb soll das neue Bundesgesetz in der am Montag beginnenden Frühlingssession des Parlaments beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden. Stimmen National- und Ständerat zu, soll der Beschluss Ende März in Kraft treten.
Die Unterstützungsleistungen im Rahmen des Opferhilfegesetzes seien für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden. Daran will sich der Bund solidarisch mit 8,5 Millionen Franken beteiligen. Weil diese Möglichkeit bereits im Opferhilfegesetz vorgesehen ist, muss das Parlament hier nur den Betrag, aber kein neues Gesetz absegnen.












