Knapp zwar, aber Tatsache: Der Entscheid des Nationalrats. Er unterstützt die Frauenquote in der Führung bei börsenkotierten Unternehmen.
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Der Nationalrat stoppt den neuen Anlauf für die Medienförderung. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat nimmt die Revision des Aktienrechts hauchdünn an.
  • Damit gibt es für börsenkotierte Firmen nun eine Frauenquote für Kader.
  • Jede fünfte Position soll eine Frau sein. Wenn nicht, geschieht nichts.

Donnerstag, um sechs Uhr abends fällt im Nationalratssaal in Bern der Entscheid. 95 Rätinnen und Räte stimmen für, 94 gegen die Aktienrechtsrevision, drei enthielten sich der Stimme. Jubel bei den Linken, Enttäuschung bei den Rechten.

Heisse Debatten um Frauen

Mit dieser Modernisierung des Aktienrechts sollen attraktivere Rahmenbedingungen für den Schweizer Standort Schweiz geschaffen werden. Und: Jede fünfte Person in den Kadern von grossen Aktiengesellschaften muss eine Frau sein. Beziehungsweise soll, denn wer die Quote nicht erfüllt, muss sich lediglich erklären. Es handelt sich denn auch um Richtwerte und nicht um reguläre Quoten.

Nach der Selbstbestimmungsinitiative, war es das zweite Traktandum dieser Sommersession, welches im Nationalratssaal für Wirbel sorgte. Da war Andrea Gmür-Schönenberger, die mit einem Gedicht für die Frauenquote warb. Da war Christa Markwalder, die betonte, dass es nicht mal Sanktionen gebe. Und da war Hans-Ueli Vogt, der bereits bei der Vorverhandlung in der Kommission in Tränen ausbrach.

Folge der Abzocker-Initiative

Der Bundesrat hatte die Vorlage bereits vor zwei Jahren verabschiedet. Auslöser war 2013 die Abzocker-Initiative. Auch die Konzernverantwortungs-Initiative war im Rahmen der Aktienrechts-Revision Thema im Nationalrat.

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