Im Ständerat gibt es Skepsis gegenüber den neuen, seit Anfang 2022 geltenden Regeln für die Zusprache von Renten der Invalidenversicherung (IV). Mehrere Ratsmitglieder forderten eine rasche Korrektur.
Invalidenversicherung IV
Die IV vergibt keine Gutachter-Aufträge mehr an das umstrittene Institut PMEDA. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anlass für die Diskussion ohne Entscheide war eine Interpellation von Hannes Germann (SVP/SH), die die kleine Kammer am Donnerstag behandelte.

Germann kritisierte darin die sogenannten Tabellenlöhne. Diese zu hohen Vergleichslöhne führten dazu, dass weniger IV-Renten gesprochen würden, «auf Kosten der Schwächsten».

Denn es würden auch relativ hohe Löhne aus Berufen mit körperlich anstrengender Arbeit eingerechnet, die für Menschen mit körperlichen Einschränkungen nicht geeignet sei, machte Germann geltend. In der Vernehmlassung zur IV-Verordnung sei das Problem angesprochen, dann aber nicht behoben worden.

Er spüre in seinem Umfeld, «dass gewisse Entscheide nicht mehr nachvollziehbar sind», stellte auch Benedikt Würth (Mitte/SG) fest. Eine Korrektur sei dringlich. Gleich sah es Beat Rieder (Mitte/VS).

Die neuen stufenlosen Renten vergrösserten das Problem, sagte Hans Stöckli (SP/BE). «So lange mit den heutigen Lohntabellen gerechnet wird, besteht ein erhöhtes Armutsrisiko für Menschen mit Behinderung», sagte Maya Graf (Grüne/BL).

Alex Kuprecht (SVP/SZ) hingegen plädierte für eine Gesamtschau, wie er sie in der zuständigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) beantragt habe. Es müsse auch an die Konsequenzen und Auswirkungen des Begehrens gedacht werden, sagte er und erinnerte an die 10-Milliarden-Verschuldung der IV bei der AHV.

Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/(OW) nannte das Anliegen berechtigt. Er versicherte dem Plenum, dass das Problem demnächst in der SGK-S aufgegriffen werde.

Sozialminister Alain Berset zeigte sich seinerseits gesprächsbereit, forderte aber genügend Zeit. Immerhin habe das Bundesgericht dem Bundesrat Recht gegeben, betonte Berset. Im Moment brauche es nach Auffassung des Gerichts keine Anpassung. Für Revisionsvorschläge seien zwei Jahre nötig. «Bitte geben Sie uns etwas Zeit».

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