Finanzierung: Sifem erhält eigene Gesetzesgrundlage
Sifem, die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, bekommt nach 13 Jahren eine eigene gesetzliche Grundlage.

Die seit dreizehn Jahren bestehende Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, Sifem, bekommt eine eigene gesetzliche Grundlage. Stände- und Nationalrat haben die letzte Differenz in einem neuen Gesetz für die Sifem bereinigt. Der Nationalrat schloss sich am Donnerstag stillschweigend dem Ständerat an.
Dieser wollte explizit im Gesetz verankern, dass die Sifem zum Erreichen der Ziele in der Entwicklungszusammenarbeit mit den massgeblichen Stellen des Bundes zusammenarbeitet und nicht nur zusammenarbeiten kann. Der Ständerat meinte damit die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Zusammenarbeit statt Nennung
Diese werden nun aber nicht mehr namentlich im Gesetz erwähnt. Noch muss das neue Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem in die Schlussabstimmungen der beiden Räte. Der Bundesrat begründete seine Vorlage mit der Aussage, «die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Sifem genügten nicht mehr». Die Gesellschaft wird laut Bundesrat nur in einer Verordnung erwähnt.
Das neue Gesetz regelt den Zweck und die Aufgaben der Sifem, die Grundsätze ihrer Geschäftstätigkeit und Finanzierung sowie die Stellung des Bundes als Hauptaktionär. Sifem bedeutet Swiss Investment Fund for Emerging Markets. Die Gesellschaft unterstützt im Auftrag des Bundes in Entwicklungs- und Schwellenländern kleine und mittlere Unternehmen.
Laut dem Bundesrat trägt sich dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu reduzieren. Die Unternehmen werden laut Landesregierung auch unterstützt, international anerkannte Standards für Umwelt, Klimaschutz, soziale Fragen und verantwortungsvolle Unternehmensführung einzuhalten. Die Sifem hat sich gemäss Aussagen des Bundesrats bewährt.






