Erstes Ja zum Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien
Wegen des Brexits muss die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien schliessen. Der Nationalrat hat dieses nun angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll ein Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien schliessen.
- Das bilaterale Abkommen wurde vom Nationalrat am Mittwoch gutgeheissen.
- Es garantiert, dass die Rechte von vor dem Brexit erhalten bleiben.
Der Nationalrat hat am Mittwoch das bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien gutgeheissen. Die Schweiz und Grossbritannien wenden das Abkommen seit 1. November 2021 provisorisch bereits an.
Das von der grossen Kammer mit 191 zu 0 Stimmen bewilligte Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme seit dem Brexit. Damit es definitiv in Kraft treten kann, müssen es die Parlamente beider Staaten bewilligen. In Bern ist nun der Ständerat am Zug.
Unter anderem sieht das Abkommen vor, Rentenleistungen ins Ausland zu exportieren. Ausnahme ist hier die Invalidenversicherung, auf Wunsch von London. Die Auswirkungen seien aber begrenzt, weil andere Rechtsinstrumente den Export von IV-Renten ermöglichten, schrieb der Bundesrat zur Botschaft.
Abkommen sichert Rechte von vor dem Brexit
Das Abkommen der Schweiz und Grossbritanniens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert die vor dem Brexit erworbenen Rechte. Die Schweizer Gesetzgebung sieht einen bedingungslosen Export von Renten an Schweizer Bürger vor. Bürger anderer Staaten sind durch die jeweiligen bilateralen Abkommen gedeckt.
Grossbritannien verliess die EU am 1. Januar 2021. Seither ist die im Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorgesehen Koordinierung der Sozialsysteme mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar.