Das Parlament stimmt über das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien ab.
Ignazio Cassis
Ignazio Cassis trifft Boris Johnson am Donnerstag. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dem Parlament liegt nun ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen vor.
  • Dieses muss in der Schweiz und in Grossbritannien angenommen werden.
  • Erst dann kann es definitiv in Kraft treten.

Das Parlament kann über das bilaterale Sozialversicherungsabkommen befinden, das die Schweiz und Grossbritannien seit 1. November 2021 provisorisch bereits anwenden. Der Bundesrat hat den Räten am Mittwoch die Botschaft zugestellt.

Damit das Abkommen definitiv in Kraft treten kann, muss es in beiden Vertragsstaaten von den Parlamenten bewilligt werden. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Staaten seit dem Brexit. Unter anderem sieht es vor, Rentenleistungen ins Ausland zu exportieren. Ausnahme bleibt hier die Invalidenversicherung (IV).

Diese Ausnahme sei von London gewünscht worden, aufgrund der Besonderheiten der britischen Gesetzgebung, schrieb der Bundesrat. Die Auswirkungen seien aber begrenzt, weil andere Rechtsinstrumente den Export von IV-Renten ermöglichten.

Abkommen garantiert Rechte wie vor Brexit

Denn das Abkommen der Schweiz und Grossbritanniens garantiert Bürgerinnen und Bürgern die vor dem Brexit erworbenen Rechte. Die Schweizer Gesetzgebung sieht einen bedingungslosen Export von Renten an Schweizer Bürger vor. Bürger anderer Staaten sind durch die jeweiligen bilateralen Abkommen gedeckt.

Die Schweiz und Grossbritannien unterzeichneten das Abkommen im September 2021; seit 1. November wird es provisorisch angewendet. Grossbritannien verliess die EU am 1. Januar 2021. Seither ist die im Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorgesehen Koordinierung der Sozialsysteme mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar.

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