Droht Holzbrättli-Verbot wegen EU-Abkommen? Jetzt spricht Brüssel
Im Streit um die neuen EU-Abkommen wird auch mit Küchenutensilien gekämpft. Ein angebliches Verbot von Holzbrättli hält einer Nachfrage allerdings nicht stand.

Das Wichtigste in Kürze
- Kritiker der neuen EU-Abkommen warnen, dass uns die EU Wurst und Käse auf Holzbrättli verbieten will.
- Die EU bestätigt aber gegenüber Nau.ch: Genau das sei auch nach Annahme der Abkommen nicht der Fall.
- Der Verein Autonomiesuisse rudert nach einer Nau.ch-Anfrage zurück.
- Doch die Grundkritik an den Abkommen mit der EU bleibt aus Sicht von Autonomiesuisse bestehen.
Wann die Schweiz über die neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU abstimmen wird, ist noch offen. Zuerst muss sich das Parlament durch die 1889 Seiten arbeiten.
Online läuft der Abstimmungskampf über die Abkommen, die je nach Standpunkt Bilaterale III, Unterwerfungsvertrag oder Rahmenverträge heissen, jedoch längst heiss.
Gegen die Abkommen stellt sich unter anderem die Bewegung Autonomiesuisse. Dahinter stehen Schweizer Unternehmer und Wirtschaftsvertreter.
Der Verein verortet sich selbst in der politischen Mitte. Er setzt sich laut eigenen Angaben «für eine weltoffene, erfolgreiche und freie Schweiz» ein.
Auf LinkedIn warnt Autonomiesuisse regelmässig vor den Folgen der neuen EU-Abkommen. Zuletzt ging es dabei um die Wurst.
Es drohe ein «EU-Verbot für Holzbretter», warnte die Organisation in einem Post.
«Ein gutes Essen lebt von einfachen Dingen. Holz, gutes Fleisch, ein Tisch, an dem man zusammensitzt», heisst es darunter.
Doch: «Genau diese Selbstverständlichkeit steht mit den EU-Rahmenverträgen zur Debatte, ohne dass es vielen bewusst ist.»
Schweiz müsste EU-Hygiene-Vorschriften übernehmen
Mit den Abkommen müsste die Schweiz auch Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit aus Brüssel übernehmen.
Und genau dort ortet Autonomiesuisse ein Problem.

«Für den Kontakt mit Lebensmitteln im Gastgewerbe ist das Holzbrett in der EU weitgehend verboten», schreibt die Organisation.
«Das klassische Brättli wäre damit ein Fall für den Regulator.»
Der Beitrag geht viral. User schimpfen über den «Verordnungsmüll» aus Brüssel und schreiben: «Solche Regelwerke sind von kranken Menschen gemacht worden.»
User wittert «Fake News»
Andere zweifeln die Behauptung an.
«Wo habt ihr denn das wieder aufgegabelt?», wundert sich ein User mit Verweis auf «Brotzeitplatten» in bayerischen Gaststuben. «Die passen gut zum ‹Bier aus dem Holzfass›», zwinkert er.
Ein anderer kommentiert den Beitrag schlicht mit «Fake News».
Müsste die Schweiz die Holzbrättli wegen der EU bald verbieten oder nicht? Diese Frage wird ein Fall für Nau.ch.

Tatsächlich gibt die oberste Verwaltung in Brüssel auf Anfrage Entwarnung für Fans hölzerner Servierbretter.
Die Antwort der EU-Kommission fällt unmissverständlich aus: «Wenn das neue Lebensmittelsicherheits-Protokoll in Kraft tritt, werden Schweizer Restaurants – ebenso wie in der EU – weiterhin in der Lage sein, Käse oder Fleisch auf Holzplatten zu servieren.»
Die Kommission bestätigt zwar: Mit den Abkommen müsste die Schweiz EU-Vorschriften zu Lebensmittelhygiene und Lebensmittelkontaktmaterialien übernehmen.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Materialien «keine Bestandteile an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden könnten».
Brüssel kennt keine spezifischen Regeln für Holzbrättli
Doch gleichzeitig hält die Kommission fest: «Es gibt jedoch keine spezifischen EU-Regeln für Holz als Lebensmittelkontaktmaterial, die dessen Verwendung mit bestimmten Lebensmitteln verhindern würden.»
Stattdessen gelten allgemeine Hygieneregeln. «Alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen glatt, abwaschbar, korrosionsbeständig und leicht zu desinfizieren sein.»
So viel zur offiziellen Sicht aus Brüssel. Doch auch die Praxis in der EU kennt offenbar kein Holzbrättli-Verbot.

Der Hotel- und Gaststättenverband des Bundeslands Baden-Württemberg, das an die Schweiz grenzt, bestätigt auf Anfrage von Nau.ch: «Ein Verbot, Bretter aus Holz für das Servieren von Speisen in der Gastronomie zu verwenden, gibt es nach unserer Kenntnis nicht.»
Zu den Behauptungen von Autonomiesuisse möchte sich der Verband nicht äussern.
Also hakt Nau.ch bei Autonomiesuisse selbst nach.
Dort will man plötzlich nichts mehr von einem «EU-Verbot für Holzbretter» wissen, wie es die Bildüberschrift auf Linkedin zunächst suggerierte.
Schweizer Verein warnt vor «Holzverdrängung» durch EU-Bürokratie
Man habe vielmehr Sorgen europäischer Gastro-Vertreter aufgegriffen.
Zahlreiche Wirte und Lebensmittelverarbeiter in der EU seien von einem «Holzbrättli-Verbot» ausgegangen und entsprechend verunsichert gewesen.
Hans-Jörg Bertschi, Mitglied des Leitungsausschusses, erklärt: «Auch wenn es kein explizites, pauschales EU-Verbot für Holzbretter gibt, dürfte eine faktische ‹Holzverdrängung› in der Gastroszene stattfinden.»

Denn: «Gemäss EU-Vorschriften muss geprüft werden, ob ein Material ‹geeignet, pflegbar und hygienisch sicher› ist – damit ist einiger Aufwand verbunden.»
In einem gesetzlich vorgeschriebenen Konzept müsse dokumentiert werden, wie die Bretter gereinigt, getrennt und gepflegt werden.
«Wollten nie behaupten, es gebe ein explizites Holzverbot»
«Rohfleisch, Fisch und verzehrfertige Lebensmittel müssen ausserdem auf separaten, eindeutigen gekennzeichneten Brettern verarbeitet werden», erklärt Bertschi.
Damit treffe die Aussage, wonach «das klassische Brättli ein Fall für den Regulator» sei, grundsätzlich zu.
«Der Titel unseres Posts war zugespitzt formuliert. Gemeint war – wie im Text präzisiert – nicht ein explizites Verbot, sondern die weitgehende bürokratische Verdrängung von Holz.»
Autonomiesuisse betont: «Ein explizites, pauschales Holzverbot existiert im Wortlaut der Vorschriften nicht. Das wollten wir auch nicht behaupten.»
Dass viele Betriebe in der EU von einem Holzbrettverbot ausgegangen seien, zeige laut Bertschi vor allem eines: «Die EU-Vorschriften sind relativ komplex und erklärungsbedürftig und können schnell zu Missverständnissen führen.»
Unabhängig davon stellt die Dokumentationspflicht für den Einsatz eines Holzbretts einen beträchtlichen Mehraufwand für einen Betrieb dar.
Autonomiesuisse ändert «zu zugespitzen» Linkedin-Post ab
Autonomiesuisse räumt ein, dass der Titel des Bildes «tatsächlich zu zugespitzt» formuliert gewesen sei.
«Wir legen Wert auf eine faire Kommunikation. Darum prüfen wir Massnahmen.»
Inzwischen sind diese umgesetzt: Nach der Nau.ch-Anfrage nahm der Verein den betreffenden Post offline – und veröffentlichte ihn erneut. Inklusive Transparenzhinweis in der Kommentarspalte.
Der Text blieb derselbe. Geändert wurde lediglich die Bildüberschrift.
Nun steht dort: «Unser Brättli: Bald von Brüssel verboten?»
Die Antwort auf diese Frage lautet – sofern man den Zusicherungen der EU Glauben schenken will: Nein.
















