EU-Parlament: Österreich darf Verkehrsabkommen mit Schweiz ändern
Das EU-Parlament hat am Dienstag in Strassburg Österreich für eine Änderung eines bilateralen Vertrages mit der Schweiz grünes Licht gegeben. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Busverkehr aufrechtzuerhalten. Der Rat der Mitgliedsländer muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Beide Länder wünschen sich eine Aktualisierung des bestehenden bilateralen Verkehrsabkommens von 1958. Dieses regelt etwa den grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr. So sind derzeit Zwischenhalte mit Ein- und Ausstieg im Ausland grundsätzlich verboten.
Dank gutem nachbarlichen Kontakt führt jedoch eine Postautoverbindung von Scuol über Österreich nach Samnaun. Diese Ausnahme ist in einem Erlass geregelt, der auf Ende 2027 befristet ist, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu einem früheren Zeitpunkt verlauten liess. Nun soll das bilaterale Abkommen so angepasst werden, dass eine langfristige Lösung möglich ist.
Damit Österreich aber mit der Schweiz Verhandlungen über eine Anpassung des bilateralen Abkommens aufnehmen darf, braucht Wien die Erlaubnis aus Brüssel. Denn ein weiteres Abkommen, nämlich das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), ist jenem aus dem Jahr 1958 übergeordnet, da Österreich Mitglied der EU ist.













