Der Ständerat hat am Montag an seinem Entscheid festgehalten, wonach nur professionelle Anleger die neuen «Limited Qualified Investor Fund» emittieren können.
Schweizer Flagge
Die Schweizer Flagge am Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieser hatte in seiner ersten Beratung nämlich beschlossen, dass im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes auch Vermögensverwalter diese sogenannten L-QIF verwalten können sollen.
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Der Ständerat hat am Montag an seinem Entscheid festgehalten, wonach nur professionelle Anleger die neuen «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) emittieren können. Damit geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Nach Anhörung der Verwaltung schlug die Kommission des Ständerates nun einen Kompromiss vor. Damit wäre der Entschied des Nationalrates zwar übernommen worden. Gleichzeitig hätte der Bundesrat mit einem Artikel-Zusatz aber die Möglichkeit erhalten, für Vermögensverwalter strengere Anforderungen vorzusehen.

Finanzminister Ueli Maurer appellierte an den Ständerat, bei seinem ersten, strengeren Entschluss zu bleiben und die Fonds auf professionelle Anleger zu begrenzen. Er sei zuversichtlich, dass der Nationalrat auch darauf einzustimmen sei. Eine Mehrheit von 30 zu 12 Stimmen folgte dieser Argumentation.

Uneinig waren sich die Räte noch in einem weiteren Punkt gewesen: Der Ständerat hatte zuvor entschieden, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können.

Maurer hatte im Nationalrat Bedenken zum Entscheid des Ständerats angemeldet, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer war dem Finanzminister gefolgt. Und nun stimmte auch der Ständerat dieser Version zu.

Mit dem sogenannten «Limited Qualified Investor Fund» soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Sie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.

Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.

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