AHV

    Die AHV-Reform geht in die Einigungskonferenz

    Keystone-SDA
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    Bern,

    National- und Ständerat streite sich über die richtige AHV-Strategie. Nun geht das Geschäft zurück an den Ständerat.

    AHV-Reform
    Ein Rentner. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die AHV-Reform beschäftigt die beiden Parlamentskammern.
    • Dies gilt insbesondere für Rentenzuschläge und Ergänzungsleistungen für Frauen.
    • Einig ist man sich hingegen bei der Entschädigung von Frauen mit höherem Rentenalter 65.

    National- und Ständerat haben sich beim AHV-Gesetz nicht gefunden. Das Geschäft muss in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat hielt am Montag daran fest, dass Rentenzuschläge nicht in die Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen einbezogen werden dürfen.

    Dies gilt für Frauen, welche die Abgeltung des höheren Rentenalters bekommen. Der Entscheid im Nationalrat fiel oppositionslos.

    Räte sind sich uneinig

    Der Ständerat ist aber gegen einen solchen Artikel. Weil sich die Räte in diesem Punkt in all den Beratungsrunden nicht gefunden haben, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz. Geeinigt haben sich die Räte bei der Frage, wie Frauen mit höherem Rentenalter 65 entschädigt werden sollen.

    Vorgesehen ist ein Zwei-Komponenten-Modell mit der Möglichkeit zum Vorbezug der Rente und der Möglichkeit des regulären Bezugs der Renten. Entschädigt werden sollen neun Frauen-Jahrgänge.

    Regulärer Rentenbezug von Frauen wird belohnt

    Wenn Frauen aus den betroffenen Jahrgängen ihre Rente vorbeziehen wollen, wird ihnen die Rente gekürzt. Allerdings weniger stark als bei den «normalen» Jahrgängen. Vorbeziehen können die Frauen die Rente ab 62 Jahren. Wenn die Frauen die Rente im regulären Alter beziehen wollen, gibt es einen Zuschlag.

    AHV
    Besonders die AHV-Entschädigungen von Frauen geben zu reden. - keystone

    Den höchsten Zuschlag gibt es für Jahreseinkommen bis 57'360 Franken, nämlich 160 Franken pro Monat. 100 sind es für Frauen mit einem Einkommen bis 71'700 Franken und 50 Franken für ein Einkommen über 71'700 Franken.

    Geschäft geht zurück an den Ständerat

    Mit der letzten Differenz bei den Ergänzungsleistungen geht das Geschäft noch einmal zurück an den Ständerat. SP und Grüne wollen das Geschäft in der Schlussabstimmung ablehnen, unabhängig vom Resultat aus der Einigungskonferenz.

    Zudem wollen sie das Referendum ergreifen.

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