Der Ständerat hat wie der Nationalrat die Kriterien für Wolf-Abschüsse noch weiter gelockert. Das Referendum gegen das Jagdgesetz erhält so Auftrieb.
BDP-Ständerat Werner Luginbühl glaubt, dass die Wolfs-Gegner den Wolfs-Freunden gerade einen Steilpass geliefert haben.. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Kriterien für Wolf-Abschüsse gelockert.
  • Naturschützer hatten bereits zuvor mit dem Referendum gegen das Jagdgesetz gedroht.
  • Ein solches habe jetzt erst recht grosse Chancen, glaubt BDP-Ständerat Werner Luginbühl.

Wölfe sollen auch dann abgeschossen werden können, wenn die Schafhalter gar keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese Bedingung aus dem Jagdgesetz gestrichen. Naturschutzorganisationen wie WWF, Birdlife und Pro Natura sind empört und wollen das Referendum ergreifen.

Parlament geht noch weiter als Bundesrat

Der Bundesrat hatte vorgespurt und eine Lockerung des Wolfsschutzes im Jagdgesetz vorgeschlagen. Der Wolf soll auch präventiv geschossen werden können «Zur Verhütung von grossem Schaden». Dem hatte der Ständerat nach langer Debatte bereits vergangenes Jahr zugestimmt.

Wolf
Ein Wolf im Obergoms. Künftig sollen Wölfe einfacher abgeschossen werden können. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARCO SCHMIDT

Der Nationalrat ging aber noch einen Schritt weiter. Er strich auch die Bedingung, dass mit «zumutbaren Schutzmassnahmen» die Gefahr durch den Wolf nicht verhindert werden kann. Damit drohe «Abschuss auf Vorrat», befürchten die Wolfsfreunde. Der Anreiz, überhaupt Herdenschutz zu betreiben, wäre so gering.

Referendum der Wolf-Freunde mit guten Chancen

«Das ist eine Steilvorlage für die Umweltverbände», sagt BDP-Ständerat Werner Luginbühl. Denn so liefert das Parlament den Wolf-Freunden erst recht Argumente, warum das gesamte Jagdgesetz gekippt werden soll.

Sie müssen sich nun nicht in Detail-Argumenten verlieren, warum das Jagdgesetz zu wolfs-feindlich sei. Denn es ist klar und deutlich: Der Wolf darf geschossen werden, ob nun Schutzmassnahmen «zumutbar» gewesen wären oder nicht.

BDP Ständerat Werner Luginbühl im Interview zum Jagdgesetz-Entscheid. - Nau

Abschuss Jagdgesetz

Luginbühl wäre es lieber gewesen, wenn sich die Vertreter der Bergkantone etwas zurückhaltender gezeigt hätten. Nämlich im Rahmen der Berner Artenschutzkonvention: «Abschuss nur dann, wenn grössere Schäden drohen und man die nötigen Herdenschutzmassnahmen gemacht hat.»

Der Ständerat folgte aber dem Nationalrat mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Für haben seine bürgerlichen Ratskollegen damit zu viel gewollt und eventuell am Schluss gar nichts erreicht. Denn, so meint er lakonisch: «Wenn man einen zu grossen Schritt will, macht man auch keinen kleinen.» Wenn die städtischen Stimmbürger am Schluss die ländlichen überstimmen, wird nicht der Wolf, sondern das Jagdgesetz abgeschossen.

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