Der Ständerat hat sich heute im Bundeshaus getroffen.
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Sicht auf Plexiglaswände im Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern. - Keystone

PARTEISPENDEN: Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Der Ständerat hat sich am Montag oppositionslos diesem Vorschlag des Nationalrats angeschlossen. Damit ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» auf der Zielgeraden. Offen bleibt noch der Umgang mit Wahlkampfbudgets für Ständerätinnen und Ständeräte. Der Nationalrat wird sich am Mittwoch erneut damit befassen. Die Initianten dürften ihr Volksbegehren nach der Schlussabstimmung zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen.

KONKURSE I: Ein ganzes Paket von Massnahmen soll missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern weiter erschweren. Der Ständerat hat als Erstrat der entsprechenden Gesetzesvorlage mit 41 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Den Riegel schieben will man den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Weiter sollen Anteile von faktisch Pleite gegangenen Unternehmen nicht mehr verkauft werden dürfen. Ebenso soll der rückwirkende Austritt aus der Revisionspflicht, das sogenannte Opting-out, abgeschafft werden. Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Nun ist der Nationalrat am Zug.

KONKURSE II: Der Ständerat will auch im Revisionsrecht die Hürden für Konkursverschleppung und Missbrauche erhöhen. Er hat einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission (RK-S) zugestimmt. Der Entschied fiel oppositionslos. Stimmt auch der Nationalrat der Motion zu, muss der Bundesrat das geltende Revisionsrecht weiterentwickeln. Das hatte die Regierung im Jahr 2017 noch abgelehnt. Die RK-S kam nach verschiedenen Anhörungen aber zur Überzeugung, dass die Umsetzung des Rechnungslegungs- und Revisionsrechts nicht optimal sei und zu Missbrauch führen könne.

KONKURSE III: Wer im Handelsregister eingetragen ist und Prämien bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schuldet, soll weiterhin auf Konkurs betrieben werden. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat eine Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) abgelehnt - mit 33 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch. Es bleibt damit beim Status quo. Heute unterliegen Prämienausstände und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von im Handelsregister eingetragenen Personen der Konkursbetreibung. Bei anderen Personen wird dagegen im Normalfall nach erfolgloser Mahnung und Betreibung eine Pfändung eingeleitet.

ZIVILRECHT: Verlustscheine sollen künftig nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch aufbewahrt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion stillschweigend zugestimmt. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden und bereits an der Umsetzung. Ein Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens offen geblieben ist. Heute müssen solche Scheine in Papierform aufbewahrt werden, damit sie ihren Wert zu behalten. Da landesweit Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt würden, entstünden erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, hatte Motionärin Doris Fiala (FDP/ZH) im Nationalrat argumentiert.

BETREIBUNGEN: Der fünfjährige Eintrag ins Betreibungsregister bleibt - auch wenn die Schuld getilgt ist. Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat eine Motion abgelehnt, die die automatische Löschung aus dem Register verlangte, sobald das geschuldete Geld bezahlt ist. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 26 zu 19 Stimmen. Die Mehrheit war der Ansicht, die Anpassung würde zu einer Verwässerung der Aussagekraft der Betreibungsauskunft führen. Zudem sei mit einer schlechteren Zahlungsmoral der Schuldner zu rechnen, wenn der Eintrag wegfalle.

Die Traktanden des Ständerats für Dienstag, 1. Juni (08:15 bis 13:00):

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