Der Nationalrat will keinen «Hörnerfranken»
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will im Gegensatz zum Ständerat keine Einführung eines «Hörnerfrankens».
- Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 92 zu 86 Stimmen bei 13 Enthaltungen ab.
- Hornkuh-Initiant Armin Capaul ist verärgert. Eine weitere Volksinitiative sei spruchreif.
Bauern erhalten kein Geld, wenn sie ihren Kühen die Hörner belassen. Der Nationalrat ist gegen die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung. Als Zweitrat hat er am Donnerstag eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti abgelehnt.
Mit 92 zu 86 Stimmen bei 13 Enthaltungen folgte er dem Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Der Ständerat hatte den Vorstoss im Juni gutgeheissen. Nun ist er vom Tisch.
Über das Thema hatten Volk und Stände bereits Ende November 2018 zu entscheiden. Damals verwarfen die Stimmenden die Hornkuh-Initiative mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen. Einzelinitiant Armin Capaul, einem Kleinbauern aus dem Berner Jura, gelang damit immerhin ein Achtungserfolg.
Hornkuh-Initiant Capaul schwer enttäuscht
Vom heutigen knappen und für ihn unerwarteten Nein zeigt sich Capaul schwer enttäuscht. Er vermutet eine Retourkutsche, nachdem die Bürgerlichen im Rahmen der Abstimmung zur Massentierhaltung «angeschwärzt» worden seien.
Dass bei Mitte-Rechts auch viele Landwirtschafts-Vertreter Nein stimmten, erklärt er so: «Die haben ja alle hornlose Kühe». SVP-Nationalrat Albert Rösti habe in seinem Büro ein Bild einer Kuh mit Hörnern aufgehängt. «Da braucht er ja nicht für Hörner zu sein, er hat ja schon das Bild», meint Bergbauer Capaul lakonisch.
Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan habe ihm im Bundeshaus-Café angeboten, einen neuen Vorstoss einzureichen. Andernfalls sei auch die Volksinitiative für ein Enthornungsverbot bereits von der Bundeskanzlei vorgeprüft. Mit der IG Hornkuh werde nun über deren Lancierung entschieden. Von deren Erfolg ist Capaul nach wie vor überzeugt: «Die gewinnen wir.»
Auch Bundesrat gegen die Motion
Das Volksbegehren sei auch darum gescheitert, weil viele das Anliegen als nicht verfassungswürdig erachtet hätten. Das argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter der Motion Zanettis. Dies zeige eine Studie im Nachgang der Abstimmung. Zudem verursache die Enthornung den Tieren Schmerzen und schade dem Tierwohl.
Die Minderheit wandte ein, das Ergebnis der Volksabstimmung könne auch anders interpretiert werden. Nämlich dahingehend, dass das Volk keine neuen Subventionen wolle. Kühen die Hörner zu belassen, berge zudem Sicherheitsrisiken für Mensch und Tier. Zudem gebe es heute eine grosse Auswahl an genetisch hornlosen Zuchtstieren.
Auch der Bundesrat war gegen die Motion Zanettis. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass Kühe im Stall vermehrt angebunden würden, argumentierte er. Zudem gelte es das Resultat der Volksabstimmung zu respektieren. Eine grosse Mehrheit der Kantone habe die Hornkuh-Initiative abgelehnt.