In bestimmten Betrieben dürfen Arbeitnehmende künftig innerhalb einer Zeitspanne von 17 Stunden am Tag eingesetzt werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Betroffen sind vor allem Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie mit globalen Projekten.
Länger arbeiten: Für gewisse Betriebe mit internationalen Projekten ist dies künftig erlaubt. (Symbolbild)
Länger arbeiten: Für gewisse Betriebe mit internationalen Projekten ist dies künftig erlaubt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ferner geht es um Dienstleistungsbetriebe, die in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand oder Steuerberatung tätig sind.

Dies geht aus der Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch hervor.

Ein neuer Artikel in der Verordnung zum Arbeitsgesetz soll es gemäss Bundesrat Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen «mit Projektarbeit und zeitkritischen Aufträgen» ermöglichen, in bestimmten Situationen täglich während eines Zeitraums von 17 statt wie bisher 14 Stunden zu arbeiten. Zudem kann die tägliche Ruhezeit mehrmals wöchentlich von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden. Diese Flexibilität sei besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, schreibt der Bundesrat.

Die 17 Stunden sind nicht als reine Arbeitszeit zu verstehen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage von Keystone-SDA präzisierte. Vielmehr ist es so, dass während einer Zeitspanne von 17 Stunden gearbeitet werden darf. Pausen und Überzeit sind hier eingeschlossen.

Die Änderung der Verordnung geht auf eine parlamentarische Initiative des früheren Luzerner Ständerats Konrad Graber zurück. Sie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

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