Handy-GPS-Auswertung soll Winterthurer Raserfahrt «nicht beweisen»

Er sei mit dem Auto nie so schnell gefahren, hat ein 23-Jähriger am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht beteuert. Er wehrt sich gegen seine Verurteilung anhand seiner GPS-Handydaten. Das Urteil wird noch vor dem Mittag eröffnet.

Sisikon
Ein Präzedenzfall zu einer mutmasslichen Raserfahrt wurde am Donnerstag am Obergericht Zürich verhandelt. (Symbolbild) - keystone

Der Racemodus des PS-starken Autos war eingeschaltet, gab der Beschuldigte vor dem Obergericht zu. Er wollte den «Sound des Motors» hören. Dennoch habe er die Geschwindigkeit auf der Ricketwilerstrasse bei Winterthur im Oktober 2023 eingehalten.

Doch laut zweier Gutachten zeichnen die GPS-Handydaten des Beschuldigten ein anderes Bild. Demnach war er Innerorts 70 km/h und ausserorts 51 km/h zu schnell unterwegs.

Die Fahrt endete mit einem Unfall. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 1500 Franken.

Aufgrund der GPS-Daten lasse sich die Raserfahrt nicht beweisen, machte der Verteidiger geltend. Es handelt sich um den ersten Raserfall, der rein auf GPS-Daten basiert.

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Kommentare

User #3181 (nicht angemeldet)

NA? merkt nun auch der Letzte, dass wir in einem Überwachungsstaat leben?

User #2468 (nicht angemeldet)

PS starke Autos , hat man also nur wegen dem Sound ?! Würde mich nicht wundern, wenn er Erfolg hätte , vor Gericht.

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